Flächennutzungsplan Stadt Eibenstock Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zur 12.Änderung des FNP der Stadt Eibenstock i. d. F. vom September 2025

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 05.12.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock

Veröffentlichung zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in der Fassung vom September 2025

Der Stadtrat der Stadt Eibenstock hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 (Beschluss: 140/12/25) den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und Anlagen, in der Fassung vom September 2025 gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Die 12. Änderung bezieht sich ausschließlich auf einzelne Teilbereiche der Kommune Eibenstock. Die Teilbereiche betreffen in Summe eine Fläche von 67,76 ha.

Die einzelnen Änderungs- u. Berichtigungsflächen werden in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

In der Zeit vom 03.11.2025 – 05.12.2025 wird der Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eibenstock in der Fassung September 2025 mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und Anlagen ins Internet eingestellt unter:

https://www.eibenstock.de/deutsch/buerger/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen

sowie über das Zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Eibenstock, Zimmer 8, Rathausplatz 1, 08309 Eibenstock zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

                      Montag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

                      Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

                      Freitag         09:00 - 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock einsehen, sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@eibenstock.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten und Stelle zur Niederschrift (Rathaus der Stadt Eibenstock, Zimmer 8, Rathausplatz 1, 08309 Eibenstock).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Eibenstock deren Inhalte nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Eibenstock in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Eibenstock, den 23.10.2025

Uwe Staab                                                                  Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Kati Gläser

Bauamtsleiterin

Stadt Eibenstock

Rathausplatz 1

08309 Eibenstock

Tel.: 037752 57-131

Fax: 037752 57-114

E-Mail: bauamt@eibenstock.de

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