Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ in der Stadt Eibenstock
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.01.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ der Stadt Eibenstock, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können die Änderung des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Eibenstock, Zimmer 8, während der Sprechzeiten
Montag 9 Uhr – 12 Uhr und von 13 Uhr – 14 Uhr,
Dienstag 9 Uhr – 12 Uhr und von 14 Uhr – 18 Uhr,
Donnerstag 9 Uhr – 12 Uhr und von 13 Uhr – 16 Uhr,
Freitag 9 Uhr – 12 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.eibenstock.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Eibenstock, 11.2.2022
Uwe Staab
Bürgermeister - Siegel
Stadtverwaltung Eibenstock
Bauamt, Herr Lux
Telefon: 037752 57-131 E-Mail: bauamt(at)eibenstock.de