Flächennutzungsplan Stadt Ehrenfriedersdorf Frühzeitige Beteiligung

Stadt Ehrenfriedersdorf Flächennutzungsplan - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2022 bis 31.03.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Ehrenfriedersdorf – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf hat am 07.02.2022 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen zum Flächennutzungsplan mit Stand Vorentwurf vom Oktober 2021 bestätigt und bestimmt, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie parallel die Nachbarn nach § 2 Abs. 2 BauGB, und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Daher liegen die Vorentwurfsplanunterlagen zum Flächennutzungsplan Ehrenfriedersdorf in der Fassung vom Oktober 2021, bestehend aus:

-         Planzeichnung M 1 : 5.000

-         Begründung mit dem Umweltbericht

-         und Anlagen:

  1. Übersichtskarte zum Welterbeantrag
  2. Vereinsliste
  3. Liste besonders geschützter Biotope
  4. Liste erfasster Kulturdenkmale
  5. Altlasten und Altlastverdachtsflächen (SALKA)

sowie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:

Nr. / Name / Schreiben vom

3 / Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / 27.01.2020

4 / Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte / 18.12.2019

8 / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen / 09.01.2020

9 / Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle / 28.01.2020

10 / Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung / 27.01.2020

kostenlos zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 in der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf (Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf), Foyer im 1. OG während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich aus:

Dienstag               09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr,

Donnerstag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,

Freitag                  09:00 – 11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Postanschrift: Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Bau abgegeben werden. Stellungnahmen können auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E‑Mail‑Adresse beteiligung@stadt-ehrenfriedersdorf.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2021 als selbstständiger Teil der Planbegründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen verfügbar. Darin sind auch Informationen aus den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens kommt das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) zur Anwendung. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt zwecks Auskunftserteilung oder zur Entgegennahme mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift eine Terminvereinbarung unter Tel.‑Nr. 037341 45‑40 bzw. per E‑Mail an die Stadtverwaltung, Leiterin Sachgebiet Bau, Frau Schmidt Adresse beteiligung@stadt-ehrenfriedersdorf.de erforderlich. Im Übrigen wird auf die aktuellen Corona-Informationen auf der Internetpräsenz der Stadt Ehrenfriedersdorf unter https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de/, Menüpunkt Stadt & Verwaltung verwiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de/wirtschaft-bauen/bauleitplaene.html sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ eingestellt und darüber für jedermann downloadfähig zugänglich gemacht.

Ehrenfriedersdorf, den 16.02.2022

Silke Franzl

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf (Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf), Foyer im 1. OG

Sachgebiet Bau Frau Schmidt

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1_Montanregion_DE13_Übersichtskarte aus Welterbeantrag
  • Anlage 2_Vereinsliste
  • Anlage 3_Biotope
  • Anlage 4_Denkmalliste
  • Anlage 5_SALKA-Liste
  • Umweltstellungnahmen aus Vorabfrage bei Behörden

Informationen

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