Umfrage E-Government Digitalisierung

Behörden beim ITOF

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.06.2026 bis 21.08.2026
  • Teilnehmer 6 Teilnehmer
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ITOF: IT- und Organisationsforum Sachsen

Behörden zeigen sich beim ITOF!

Vom 22.-23. September 2026 findet im Flughafen Dresden das ITOF 2026 statt, Sachsens größte Konferenz zur Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung.

Ideen zur Digitalisierung brauchen Sichtbarkeit: Das ITOF bietet deshalb Behörden der Staatsverwaltung und aus den Kommunen die Möglichkeit, ihre digitalen Services und Digitalisierungsprojekte einem fachkundigen Publikum aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand zu präsentieren.

Die Teilnahme ermöglicht Ihnen:

  • Sichtbarkeit für Ihre Digitalisierungsthemen auf einer Standfläche
  • Austausch mit potenziellen Partnern und Unternehmen 
  • Positionierung als Impulsgeber für aktuelle Zukunftsthemen

Wer kann teilnehmen?

Gesucht werden Behörden, die anschaulich ihre digitalen Services oder Digitalisierungsprojekte vorstellen möchten.

 

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Kontakt

ITOF-Organisationsteam

Jana Pursche                                      Bastian Fermer

Referentin, SK 41                                 Referent, SK 45
 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Beteiligung "Behörden beim ITOF"

Die Sächsische Staatskanzlei erhebt und verarbeitet zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des ITOF 2026 personenbezogene Daten.

1.         Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Sächsische Staatskanzlei
Referat 41
Archivstraße 1
01097 Dresden

ITOF@sk.sachsen.de

2.         Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragte der Sächsischen Staatskanzlei

Datenschutz@sk.sachsen.de

3.         Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:

Die Sächsische Staatskanzlei verarbeitet die personenbezogenen Daten Anrede, den Titel, den Vor- und Zunamen, die Mailadresse sowie die Funktionsbezeichnung zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des ITOF 2026 auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO.

An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.

Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Innerhalb der Sächsische Staatskanzlei erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung der Daten ist aber keine Teilnahme an der Veranstaltung möglich.

Im Sächsische Staatskanzlei erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die Daten bis zum 31.09.2026 gespeichert und sodann gelöscht.

Die personenbezogenen Daten Anrede, den Titel, den Vor- und Zunamen, die Mailadresse sowie die Funktionsbezeichnung erhält das Sächsische Staatskanzlei über das von der Sächsischen Staatskanzlei betriebene Beteiligungsportal.

4.         Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO
  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
  • Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
  • Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Informationen

Übersicht
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