Mitteilung über ernannte Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS)
Nach § 8 Absatz 1 Satz 5 des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes sollen nicht-staatliche Stellen einen Beauftragten für Informationssicherheit und einen Vertreter ernennen und hierüber den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes innerhalb eines Monats unterrichten.
Dazu stellt der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes das untenstehende Formular bereit, um die Pflicht zur Unterrichtung einfach und bequem durchzuführen.
►Bevor Sie die Meldung abgeben, registrieren Sie sich bitte als Organisation. Enfernen Sie dazu die Markierung "Beteiligen Sie sich als Privatperson?".
Bitte melden Sie sich an, um das Formular auszufüllen.
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Beauftragter für Informationssicherheit des Landes
Telefon: +49 351 564- 14410
E-Mail: BfIS-Land@sk.sachsen.de