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Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2019 bis -
  • Teilnehmer 283 Teilnehmer
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Symbolbild Arbeitsplatz

Mitteilung über ernannte Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS)

Nach § 8 Absatz 1 Satz 5 des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes sollen nicht-staatliche Stellen einen Beauftragten für Informationssicherheit und einen Vertreter ernennen und hierüber den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes innerhalb eines Monats unterrichten.

Dazu stellt der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes das untenstehende Formular bereit, um die Pflicht zur Unterrichtung einfach und bequem durchzuführen.

►Bevor Sie die Meldung abgeben, registrieren Sie sich bitte als Organisation. Enfernen Sie dazu die Markierung "Beteiligen Sie sich als Privatperson?".

Bitte melden Sie sich an um das Formular auszufüllen.

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Ernannter BfIS

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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
Gibt es bereits einen ernannten BfIS-Vertreter?
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Ich bin damit einverstanden, dass der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes meinen Namen und meine dienstliche E-Mail-Adresse an den SSG, SLKT und SAKD zum Zwecke der Kontaktaufnahme zur Übermittlung von Angeboten zur Informationssicherheit im jeweiligen Bereich weitergeben darf. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.

Das Einverständnis kann ich jederzeit unter BfIS-Land@sk.sachsen.de  widerrufen.

Kontaktperson

Beauftragter für Informationssicherheit des Landes

Telefon: +49 351 564- 14410

E-Mail: BfIS-Land@sk.sachsen.de

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