Bebauungsplan Gemeinde Dreiheide Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dreiheide hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ und die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage Drucksache Nr. 02/22 sowie Beschluss des Gemeinderates vom 22. Februar 2022).

In seiner Sitzung am 28. März 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dreiheide die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ und die dem Änderungsbeschluss entsprechende Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeinde den Beschluss über die Durchführung und die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Drucksache Nr. 03/2023 und Beschluss Nr. 03/2023).

Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ der Gemeinde Dreiheide wurde auf der Homepage der Gemeinde Dreiheide bekannt gemacht.

Mit der hier gegenständlichen Änderung des Bebauungsplans sollen insbesondere folgende städtebauliche Ziele erreicht werden:

  • Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a, c, e, i BauGB
  • Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft sowie Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB

Der künftige räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden: durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker). Die nächsten wohnbaulich genutzten Gebäude befinden sich nördlich in etwa 800 m Entfernung.
  • Im Osten: durch das Gebiet des geltenden Bebauungsplans Nr. 27/2012 „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ der Stadt Torgau, der sich parallel im Änderungsverfahren befindet. Südöstlich schließen sich weitere Flächen der ehemaligen Militärliegenschaft an.
  • Im Süden: durch Grünland/Wald und weiter südlich durch den Straßenverlauf der B 87.
  • Im Westen: durch weitere Flächen der ehemaligen Militärliegenschaft. Weiter westlich befindet sich eine vorhandene immissionsschutzrechtlich genehmigte Freiland-Legehennen-Anlage.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die folgenden Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke der Gemeinde Dreiheide, Gemarkung Süptitz Flur 5:

81, 148, 149/2 tlw., 149/3 tlw., 150/2, 150/3, 150/4, 151, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 160, 161, 162, 163, 164, 166, 233/152, 234/152, 271/159 tlw., 272/159 tlw., 273/159 tlw., 274/165 tlw., 275/165 tlw., 293/150, 294/150, 303/149, 304/149 tlw., 312/47 tlw., 314/48 tlw., 389/1 tlw., 392, 394, 421, 422, 423 tlw., 426, 435, 436 tlw.

Für den Planbereich ist die Übersichtskarte vom 31.01.2023 in der Anlage maßgebend.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ der Gemeinde Dreiheide in Form einer Planzeichnung, Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht sowie einschließlich der Anlagen in der Zeit

vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

bei der Gemeindeverwaltung Dreiheide, Schulstraße 4, 04860 Süptitz, zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12.00 Uhr

Der Vorentwurf des Bebauungsplans ist auf der Internetseite der Gemeinde www.dreiheide.de sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Alle diese Unterlagen können während der Offenlage von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und unterrichten lassen. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Abzugebende Stellungnahmen unter Verweis auf die Anlage Datenschutzerklärung und die Datenschutzhinweise der Gemeinde Dreiheide sind zu richten an:

BCE - Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH - Standort Leipzig,

Herr Florian Kraus Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig

Tel.: 0341 - 962759-07

Email: f.kraus@bjoernsen.de

Kontakt

BCE - Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH - Standort Leipzig,

Herr Florian Kraus Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig

Tel.: 0341 - 962759-07

Email: f.kraus@bjoernsen.de

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Dreiheide

im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen

nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Gemeinde Dreiheide geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Die Gemeinde Dreiheide legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Inhaltsverzeichnis

1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

2 Zwecke der Verarbeitung

3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4 Von der Verarbeitung betroffene Personen

5 Personenbezogene Daten

6 Empfänger

7 Dauer der Speicherung

8 Rechte der Betroffenen

9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

1)      Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Dreiheide, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Karsta Niejaki, Schulstraße 4, 04860 Süptitz, Email: info@gemeinde-dreiheide.de, Telefon: (03421) 7217-0.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 Postanschrift:

 c/o beratungsraum GmbH

 Sebastian Heinemann

 Merkurhaus
 Petersstraße 50
 D-04109 Leipzig
 E-Mail: datenschutz@beratungsraum.de

2)      Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.6) nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Abwägung nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

3)      Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 d DS-GVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

4)      Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Beteiligungsverfahren). Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies anzeigt.

5)      Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

6)      Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen und den Ortschaftsräten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Sächsischer Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
  • den Fachämtern (u.a. Umwelt-, Naturschutz- und Wasserbehörden) und höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
  • den Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen sowie in diesen Rahmen beauftragten Rechtsanwälten
  • an Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB), z.B. Planungsbüros

7)      Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8)      Rechte der Betroffenen

Recht auf Auskunft

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die weiteren in Art. 15 DS-GVO aufgezählten Informationen. Insoweit sind die in § 9 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Recht auf Berichtigung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, Art. 16 DS-GVO.

Recht auf Löschung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die in Art. 17 DS-GVO aufgezählten Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn die betroffene Person gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, Art. 17 DS-GVO. Insoweit sind die in § 7 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben sind. Insoweit sind die in § 7 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder lit. f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.

Recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben betroffene Personen das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, Art. 7 Abs. 3 DS-GVO. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

9)      Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.

Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 110132, 01330 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

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Informationen

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