Bebauungsplan Gemeinde Dreiheide Beschluss

Genehmigung des Bebauungsplanes der Gemeinde Dreiheide „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.09.2024 bis 03.09.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dreiheide hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024 den Bebauungsplan „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain (Beschl.-Nr. 24/24) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung in der Fassung vom 07.06.2024 einschließlich der Anlagen als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 05.08.2024, Registriernummer 100/11/2024, Aktenzeichen 2022-06200 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 122 (Teilfläche), 118/4 (Teilfläche), 460 (Teilfläche), 461 der Flur 4 und eine Teilfläche des Flurstücks 8 der Flur 5 in der Gemarkung Weidenhain mit einer Größe von 9.345 m². Für eine externe Kompensationsmaßnahme wurde auf dem Flurstück 8 der Flur 5 in der Gemarkung Weidenhain (Geltungsbereich 2) die Entwicklung eines Eichen-Mischwaldes festgesetzt. Die Lage der Geltungsbereiche sind der folgenden Abbildung zu entnehmen:

Mit Ablauf des Erscheinungstages tritt der Bebauungsplan der Gemeinde Dreiheide „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan der Gemeinde Dreiheide „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain wird mit Begründung nebst Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Dreiheide, Schulstraße 4 in 04860 Süptitz während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan der Gemeinde Dreiheide „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain mit Begründung, der Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde www.dreiheide.de sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Hinweise gemäß § 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Dreiheide unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Süptitz, den 02.09.2024

Karsta Niejaki                                                                                                                                                             

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Karsta Niejaki, Bürgermeisterin 

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.