Öffentliche Bekanntmachung Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung "Am Steig" im Ortsteil Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfchemnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung "Am Steig" im Ortsteil Voigtsdorf in der Fassung 06/2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist, mit der Aufstellung der vorliegenden Ergänzungssatzung, die am 17.03.2022 beschlossene und rechtskräftige "Ergänzungssatzung der Gemeinde Dorfchemnitz" zu ergänzen. Unter Berücksichtigung konkreter Bauinteressen soll mit der vorliegenden Satzung der Innenbereich nach § 34 BauGB langfristig festgelegt und einzelne Flächen für 2 bis 3 Gebäude in randerschlossener Lage des Ortsteils Voigtsdorf in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und abschließend für eine Bebauung zur Deckung des gemeindlichen Bedarfs bereitgestellt werden.
Die Ergänzungsfläche "Am Steig" befindet sich teilweise auf dem Flurstück 114/8, Gemarkung Voigtsdorf.
Der Bereich der Ergänzungsfläche gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist der kartographischen Darstellung (Lageplan) zu entnehmen.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde. Da sich das Flurstück 114/8 jedoch partiell in einem Biotopgebiet befindet, wurde ein Biotopfeststellungsverfahren am 14. Juni 2022 durchgeführt, in dem eine geschützte Bergwiese nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatschG i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG bestätigt wurde und entsprechende Festsetzungen getroffen wurden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Fassung 06/2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Die Planungsunterlagen liegen zusätzlich im Bürgerbüro Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz während folgender Zeiten öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf als Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich unter oben genannten Adressen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz (www.dorfchemnitz.eu) sowie in das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) zur Einsichtnahme eingestellt.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.
Dorfchemnitz, den 29.09.2022
Bürgermeister Siegel
Thomas Schurig
Bürgerbüro Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz