Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Dorfchemnitz Beschluss

Öffentliche Bekanntmachung KES "OT Voigtsdorf", Gemeinde Dorfchemnitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.06.2020 bis 29.06.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses und des Inkrafttretens der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "OT Voigtsdorf" im Ortsteil Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfchemnitz hat am 28.05.2020 die KlarsteIlungs- und Ergänzungssatzung "OT Voigtsdorf" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung 04/2020 beschlossen. Die Satzung wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht und tritt damit in Kraft.

Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 :2 .000, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, kann ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda (Am Markt 1, 09619 Sayda) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden . Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Montag            -
Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch           -
Donnerstag      9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

Die oben genannten Unterlagen werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB zusätzlich über die Internetpräsenz der Gemeinde Dorfchemnitz (www.dorfchemnitz.eu) sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung .sachsen.de/portal/bplan) zur Einsichtnahme eingestellt.

Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen , die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind ,

Kontaktperson

Bauamt der Stadtverwaltung
Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda

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