Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "OT Voigtsdorf" im Ortsteil Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfchemnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2019 den Entwurf der Ergänzungssatzung "OT Voigtsdorf" im Ortsteil Voigtsdorf in der Fassung 10/2019, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist, dem bestehenden und voraussichtlichen Neubaubedarf im Sektor der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie gleichzeitig dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. Dafür muss sich die Gemeinde auf bestehende Wohnbaupotentiale konzentrieren und Bauflächenergänzungen in erschlossener Lage durchführen. Derartige Bauflächenergänzungen sollen durch die Satzung ermöglicht werden .
Die Ergänzungsflächen sind in der Satzung fortlaufend nummeriert und liegen ganz oder teilweise auf den nachfolgend genannten Flurstücken der Gemarkung Voigtsdorf (siehe Tabelle).
Ergänzungsfläche - betroffene Flurstücke (alle Gemarkung Voigtsdorf) 1 410/1 , 413/1,414/1 2 33/2,39,41/1,41/2,42/1,1233 3 580/1,581/2 4 371/f, 371/h, 371/i, 372, 372/b, 372/c, 672, 676, 686, 1216, 1231/4 5 103/5, 105/5 6 114/2, 114/6,1032/a 7 1020/a, 1021 , 1022, 1023, 1043/1, 1217, 1232 8 291/2 9 276/3 10 261/1, 266/1 , 267/2, 269/1 , 270/2, 270/3, 272/1
Der Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellung) im Ortsteil Voigtsdorf sowie die Lage der Flächen zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzung) sind der kartographischen Darstellung (Lageplan) zu entnehmen.
Zur vollständigen Durchführung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne des §1 a und § 9 Abs. 1 a BauGB sind der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB) als Flächen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des §1 a Abs. 3 BauGB zugeordnet. Es handelt sich um zwei Maßnahmen: Maßnahme A1 , Entsiegelung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Anlage auf einem Teil des Flurstückes 554 der Gemarkung Voigtsdorf und Maßnahme A2, Anpflanzung von standortheimischen Gehölzen auf Teilen der Flurstücke 1295/1 und 883/7 der Gemarkung Dorfchemnitz.
Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Fassung 10/2019, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 08. November 2019 bis 10. Dezember 2019
im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden , sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Die Planungsunterlagen liegen zusätzlich
im Bürgerbüro Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz während folgender Zeit öffentlich aus und können dort eingesehen werden :
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf als Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich unter oben genannten Adressen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden , die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden , aber hätten geltend gemacht werden können .
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter der Webpräsenz der Gemeinde Dorfchemnitz (www.dorfchemnitz.eu) sowie in das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung .sachsen.de/portal/bplan) zur Einsichtnahme eingestellt.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.
Dorfchemnitz, den 11.10.2019
Thomas Schurig Bürgermeister
Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1