Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Dorfchemnitz Beschluss

Klarstellung- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Gemeinde Dorfchemnitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 24.09.2018 bis 23.09.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses  und das  Inkrafttreten der Klarstellung- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Gemeinde Dorfchemnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfchemnitz hat am 16.08.2018 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) „Am Berg“ in der Fassung 08/2018 als Satzung beschlossen.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt gemäß

§ 34 Abs.6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Klarstellung- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Dorfchemnitz, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:2000, den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann

ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda während der nachfolgend genannten Sprechzeiten

Montag                       -

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch                    -

Donnerstag                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von jedermann kostenlos eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)    die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)    die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dorfchemnitz, den 17.08.2018

T. Schurig

Bürgermeister                                                           (Siegel)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Sayda

Am Markt 1

09619 Sayda

037365 / 972 - 15

hauptamt(at)sayda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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