Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses und das Inkrafttreten der Klarstellung- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Gemeinde Dorfchemnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfchemnitz hat am 16.08.2018 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) „Am Berg“ in der Fassung 08/2018 als Satzung beschlossen.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt gemäß
§ 34 Abs.6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Klarstellung- und Ergänzungssatzung „Am Berg“, Dorfchemnitz, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:2000, den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann
ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1, 09619 Sayda während der nachfolgend genannten Sprechzeiten
Montag -
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von jedermann kostenlos eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Nach § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dorfchemnitz, den 17.08.2018
T. Schurig
Bürgermeister (Siegel)
Stadtverwaltung Sayda
Am Markt 1
09619 Sayda
037365 / 972 - 15
hauptamt(at)sayda.de