Bebauungsplan Stadt Dohna Öffentliche Auslegung

2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weesensteiner Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.12.2025 bis 30.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“

Am 22.10.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textlichen Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (24.07.2013) in der Fassung vom 03.09.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 857/2, 861, 862, 863/a, 864a sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 125/a, 126, 836/a und 857/3 der Gemarkung Dohna mit einer Fläche von ca. 4,5 ha. Maßgeblich ist die Darstellung im Bebauungsplan im Maßstab M1:1000.

Die gesamten Planunterlagen des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“, 1. Änderung und die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

in der Zeit vom 15.12.2025 bis 30.01.2026

im Internet unter www.stadt-dohna.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich zu den folgenden Zeiten ausgelegt:

Di.       8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mi.       8:30 – 12:00 Uhr

Do.      8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Fr.       8:30 – 12:00 Uhr

Hinweis: In der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 ist die Stadtverwaltung Dohna geschlossen.

Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.

Folgende umweltbezogene Fachplanungen und -gutachten liegen vor:

  • Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, 07.03.2024
  • Übersicht über den Umsetzungsstand der Grünordnerischen / artenschutzrechtlichen Maßnahmen, 07.03.2024
  • Gefährdungsbewertung (Fortschreibung 2023), 15.08.2023
  • Artenschutzrechtliche Prüfung, 24.07.2013
  • Visualisierung der Sichtbezüge, 18.02.2021
  • Vermessungsplan (Höhen, Grundwassermessstellen, Verrohrung Bodlitz) 10.04.2019
  • Nachweis über Auffüllungen, 22.06.2018

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange behandelt:

Grünordnung:

Bestandserfassung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünung, externe Ausgleichsmaßnahmen

Artenschutz:

Artenschutzmaßnahmen und Umsetzungsstand der Maßnahmen

Altlasten:

Gewässerschutz:

Nachnutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung, Nachweis über Auffüllungen

Lageplan der Grundwassermessstellen

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf liegen vor:

  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 27.10.2023 zur Aufforstung, zum Waldabstand, zu Artenschutzmaßnahmen, zu internen und externen Kompensationsmaßnahmen, zur maximalen Höhe der Gebäude aus denkmalschutzrechtlicher Sicht, zur Archäologie, zum Immissionsschutz, zur Niederschlagsentwässerung, Hochwasserschutz und Versickerung, zur Überbauung der Bodlitz, zur Darstellung der Grundwassermessstellen, zu Aufschüttungen am Standort, zu altlastenbedingten Sanierungszonen, zu Hinweisen zum Bodenschutz, zu Inhalten der Gefährdungsbewertung,
  • Sächsisches Oberbergamt 21.09.2023 mit Verweis auf die Stellungnahmen vom 13.07.2021 zum Altbergbau und Hohlraumgebieten
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.10.2023 zu Baugrunduntersuchungen, qualifizierte Einbauempfehlung und geotechnische Baubegleitung für Aufschüttungen
  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Sachsen vom 19.10.2023 zum Hochwasserschutz und zur Blickbeziehung aus dem Tal zur Altstadt
  • Öffentlichkeit 1 vom 26.10.2023 zur Überbauung der Bodlitz und der Sanierungszone wegen Besonnung der Solaranlage, zur Erhöhung der Gebäude und Verringerung des Abstandes zu den Fledermausquartieren

Folgende weitere wesentliche umweltbezogene Information liegt vor:

  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Referat Abfall/Boden/Altlasten: AKZ 87210010 Dohna Chemie GmbH – Bestätigung zum Sachstand nach erfolgter Sanierung mit Schreiben vom 25.05.2021 (als Anhang zur Begründung einschließlich Umweltbericht)

Dohna, 24.11.2025

Dr. Ralf Müller

gez.

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Dohna

Ulrich Heise

Am Markt 10/11

01809 Dohna

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise „Bauverwaltung“ für Bürger und andere Betroffene (einschließlich Ausschreibungen)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Bauverwaltung der Stadt Dohna und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist

Stadtverwaltung Dohna Am Markt 10/11

01809 Dohna Deutschland

Tel.: +49 3529 56360

Fax: +49 3529 563699

E-Mail: info@stadt-dohna.de

Website: www.stadt-dohna.de

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter

datarea GmbH

Ansprechpartner Meißner Straße 103

01445 Radebeul Deutschland

Tel.: 0351 27 22 08 80

E-Mail: info@datarea.de

Website: www.datarea.de

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten in unseren Fachabteilungen der Stadtverwaltung Dohna personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Bauverwaltung von Bürgern, Dienstleistern, Geschäftspartnern und sonstigen Beteiligten erhalten (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Ausschreibungen der Bautätigkeiten).

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien und Daten zum Anliegen oder Bauvorhaben (Name, Adresse, Grundstücksdaten, Bauantragsunterlagen, Notarkommunikation, Bieterdaten einschließlich Qualifikationen und Referenzen bei Ausschreibungen).

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

      1. zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO)

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Stadtverwaltung Dohna mit Bürgern und sonstigen Geschäftspartnern.

      1. Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt

Personenbezogene Daten erheben wir nur dann, wenn dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Bauamtes erforderlich ist (z.B. gem. Sächs. Bauordnung, Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG), VOL/VOB/VOF, Sächsische VwV Anti-Korruption, Mindestlohngesetz (MiLoG). Ihre personenbezogenen Daten erheben wir in erster Linie bei Ihnen selbst, z.B. durch Anträge.

Ihre Daten werden zu Entscheidungen über die Erteilung einer Baugenehmigung, die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und zur Herstellung rechtmäßiger Zustände im Geltungsbereich des Sächsischen Baurechts erhoben.

      1. im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO)

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.

      1. aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilen, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit wieder widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb der Stadtverwaltung Dohna erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, brauchen.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die wir aufgrund einer Interessenabwägung befugt sind, personenbezogene Daten zu übermitteln. Dies können unter anderem beteiligte andere Behörden, Dienstleister und sonstige Beteiligte sein wie Gemeinden, Aufsichtsbehörden, Beteiligte im Sinne von Nachbarn bei Akteneinsichten, Statistisches Landesamt, Veröffentlichungen von Bauinformationen, Öffentliche Versorgungswerke, Landwirtschaftskammer, Petitionsstellen und Auftragsverarbeiter.

Sofern es sich um Ausschreibungen handelt werden die personenbezogen Daten im Vergabeverfahren der Vergabeakte beigefügt. Es kann unter Umständen vorkommen, dass die Daten aufgrund von gesetzlichen Regelungen auch an Dritte weitergegeben werden (z.B. auf Antrag Mitteilung des erfolgreichen Bieters, Wettbewerbsregister).

Im Rahmen von Bauanträgen bzw. Baugenehmigungsverfahren werden die personenbezogenen Daten der Bauakte beigefügt oder im Zuge des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist es möglich, dass personenbezogene Daten des Bauherren in der Tagesordnung veröffentlicht werden.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Grundsätzlich findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) statt, soweit es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben. Soweit eine Weitergabe stattfindet, z. B. in die Schweiz oder die USA, liegen dem datenschutzrechtliche Regularien nach den Art. 44 ff. DS-GVO zugrunde.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung der Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z. B. ergeben können aus: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Ende des Jahres indem die Geschäftsbeziehung endet, beträgt.
  • Konkrete Beispiele sind: Bau- und Planungsunterlagen sowie Akten über Baugenehmigungen (i. d.R. dauerhaft); Unterlagen zur Ausschreibung und Vergabe (landesrechtliche Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen);

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

Eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. der Geschäftsbeziehungen müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Aufgabenerfüllung bzw. Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen oder zu beenden.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Zur Begründung und Durchführung der behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. Geschäftsbeziehungen nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Findet Profiling statt?

Profiling, mit dem Ziel bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten findet durch uns nicht statt.

Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS- GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger des Widerspruchs

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Stadtverwaltung Dohna

Am Markt 10/11

01809 Dohna

Deutschland

Tel.: +49 3529 56360

Fax: +49 3529 563699

E-Mail: info@stadt-dohna.de

Website: www.stadt-dohna.de




 

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