Flächennutzungsplan Stadt Dohna Erneute Beteiligung

Erneute Beteiligung zum 4. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Dohna-Müglitztal

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2023 bis 11.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum 4. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal

Der Stadtrat der Stadt Dohna und der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal haben in ihren öffentlichen Sitzungen am 14.09.2022 und 21.09.2022 die abgegebenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum 3. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal in der Fassung vom 25.08.2021, die im Zeitraum vom 25.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021 erfolgte, geprüft und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan Dohna-Müglitztal (2006) hat die Verwaltungsgemeinschaft, insbesondere die Stadt Dohna, mittlerweile die Grenzen ihrer Entwicklungsmöglichkeiten erreicht. Zudem stimmen die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in vielen Stadt- beziehungsweise Gemeindebereichen aufgrund der geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen überein. Mit der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden die derzeit absehbaren Bedürfnisse und Ziele für die zukünftige Flächennutzung für das Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet aktualisiert.

Gründe für die erneute Offenlage

Im Rahmen der Abwägung wurde im Bereich einer Fläche in Dohna folgende die Darstellung betreffendes Defizit festgestellt: Gewerbliche Baufläche ID 27 (Dohna).

Mit der ehemaligen ID 27 (Dohna) war die Ausweisung weiterer, großflächig zusammenhängender Gewerbeflächen vorgesehen. Die Planungsabsichten stehen für die Fläche bisher nicht abschließend fest, daher erfolgt eine Anpassung der Darstellung als Fläche ohne Festsetzungscharakter. Eine Konkretisierung und Flächenzuweisung erfolgt im Rahmen eines angestrebten separaten Bauleitplanverfahrens. Da mit den Änderungen Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
  • Landschaftsplan

Umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu den vorgenannten Umweltbelangen liegen vor.

Der Stadtrat der Stadt Dohna und der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal haben in ihren öffentlichen Sitzungen am 14.06.2023 und 15.06.2023 den 4. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal, bestehend aus dem Planteil, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Stand vom 22.05.2023 gebilligt und zur erneuten, jedoch eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen, nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Erfolgte Änderungen vom 3. Entwurf auf den 4. Entwurf sind in den Dokumenten blau markiert. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf drei Wochen verkürzt.

Die erneute, eingeschränkte Offenlage erfolgt auf der Grundlage des Änderungsbereiches.

Der gebilligte 4. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal, bestehend aus dem Planteil, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit dem Stand 22.05.2023 werden in der Zeit vom

24.07.2023 bis 11.08.2023

zu den folgenden Zeiten

Montag:          8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:        8.30 Uhr – 12.00 Uhr             13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:        8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag:    8.30 Uhr – 12.00 Uhr             13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag:           8.30 Uhr – 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:

www.bauleitplanung.sachsen.de

www.stadt-dohna.de

Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen können sowohl postalisch als auch online unter bauleitplanung@stadt-dohna.de eingereicht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum 4. Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dohna, 23.06.2023

gez.

Dr. Ralf Müller

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Dohna

Herr Heise

SB Bauverwaltung

Am Markt 10/11

01809 Dohna

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise „Bauverwaltung“ für Bürger und andere Betroffene (einschließlich Ausschreibungen)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Bauverwaltung der Stadt Dohna und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist

Stadtverwaltung Dohna Am Markt 10/11

01809 Dohna Deutschland

Tel.: +49 3529 56360

Fax: +49 3529 563699

E-Mail: info@stadt-dohna.de

Website: www.stadt-dohna.de

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter

datarea GmbH Ansprechpartner Meißner Straße 103

01445 Radebeul Deutschland

Tel.: 0351 27 22 08 80

Mail: info@datarea.de

Website: www.datarea.de

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten in unseren Fachabteilungen der Stadtverwaltung Dohna personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Bauverwaltung von Bürgern, Dienstleistern, Geschäftspartnern und sonstigen Beteiligten erhalten (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Ausschreibungen der Bautätigkeiten).

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien und Daten zum Anliegen oder Bauvorhaben (Name, Adresse, Grundstücksdaten, Bauantragsunterlagen, Notarkommunikation, Bieterdaten einschließlich Qualifikationen und Referenzen bei Ausschreibungen).

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

      1. zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO)

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Stadtverwaltung Dohna mit Bürgern und sonstigen Geschäftspartnern.

      1. Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt

Personenbezogene Daten erheben wir nur dann, wenn dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Bauamtes erforderlich ist (z.B. gem. Sächs. Bauordnung, Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG), VOL/VOB/VOF, Sächsische VwV Anti-Korruption, Mindestlohngesetz (MiLoG). Ihre personenbezogenen Daten erheben wir in erster Linie bei Ihnen selbst, z.B. durch Anträge.

Ihre Daten werden zu Entscheidungen über die Erteilung einer Baugenehmigung, die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und zur Herstellung rechtmäßiger Zustände im Geltungsbereich des Sächsischen Baurechts erhoben.

      1. im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO)

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.

      1. aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilen, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit wieder widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb der Stadtverwaltung Dohna erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, brauchen.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die wir aufgrund einer Interessenabwägung befugt sind, personenbezogene Daten zu übermitteln. Dies können unter anderem beteiligte andere Behörden, Dienstleister und sonstige Beteiligte sein wie Gemeinden, Aufsichtsbehörden, Beteiligte im Sinne von Nachbarn bei Akteneinsichten, Statistisches Landesamt, Veröffentlichungen von Bauinformationen, Öffentliche Versorgungswerke, Landwirtschaftskammer, Petitionsstellen und Auftragsverarbeiter.

Sofern es sich um Ausschreibungen handelt werden die personenbezogen Daten im Vergabeverfahren der Vergabeakte beigefügt. Es kann unter Umständen vorkommen, dass die Daten aufgrund von gesetzlichen Regelungen auch an Dritte weitergegeben werden (z.B. auf Antrag Mitteilung des erfolgreichen Bieters, Wettbewerbsregister).

Im Rahmen von Bauanträgen bzw. Baugenehmigungsverfahren werden die personenbezogenen Daten der Bauakte beigefügt oder im Zuge des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist es möglich, dass personenbezogene Daten des Bauherren in der Tagesordnung veröffentlicht werden.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Grundsätzlich findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) statt, soweit es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben. Soweit eine Weitergabe stattfindet, z. B. in die Schweiz oder die USA, liegen dem datenschutzrechtliche Regularien nach den Art. 44 ff. DS-GVO zugrunde.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung der Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z. B. ergeben können aus: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Ende des Jahres indem die Geschäftsbeziehung endet, beträgt.
  • Konkrete Beispiele sind: Bau- und Planungsunterlagen sowie Akten über Baugenehmigungen (i. d.R. dauerhaft); Unterlagen zur Ausschreibung und Vergabe (landesrechtliche Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen);

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

Eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. der Geschäftsbeziehungen müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Aufgabenerfüllung bzw. Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen oder zu beenden.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Zur Begründung und Durchführung der behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. Geschäftsbeziehungen nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Findet Profiling statt?

Profiling, mit dem Ziel bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten findet durch uns nicht statt.

 

Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS- GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger des Widerspruchs

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Stadtverwaltung Dohna Am Markt 10/11

01809 Dohna Deutschland

Tel.: +49 3529 56360

Fax: +49 3529 563699

E-Mail: info@stadt-dohna.de

Website: www.stadt-dohna.de




 

 

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