Bebauungsplan Gemeinde Dohma Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Bahretalstraße" der Gemeinde Dohma (Vorentwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2024 bis 13.02.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahretalstraße“ der Gemeinde Dohma


Der Gemeinderat der Gemeinde Dohma hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahretalstraße“ der Gemeinde Dohma gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahretalstraße“ der Gemeinde Dohma in der Fassung vom 10.10.2023 beschlossen.


Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahretalstraße “ der Gemeinde Dohma in der Fassung vom 10.10.2023, wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.


Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 333 sowie Teilflächen der Flurstücke 126/7 und 334 der Gemarkung Dohma mit einem Geltungsbereich von 1,27 ha und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Süden und Südosten durch die Wohnbebauung an der Bahretalstraße
  • im Westen durch die ehemalige Bahnlinie Pirna – Cotta,
  • im Norden und Osten durch Wiesen- bzw. Ackerflächen.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
(Eigenheime) entlang der Bahretalstraße geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Erschließung geklärt und die Umweltprüfung durchgeführt.


Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung inkl. Bebauungskonzept und die Anlage – Geotechnischer Bericht vom 03.09.2020.


Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen.
Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an dem unten genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten) abgegeben werden können.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.


Die Auslegung erfolgt vom 15.01.2024 bis einschließlich 13.02.2024
in der Gemeindeverwaltung Dohma, zum Heideberg 18, 01796 Dohma, zu folgenden Dienstzeiten:


Montag 08:00 – 10:30 Uhr und 12:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 10:30 Uhr und 12:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 10:30 Uhr und 12:00 – 16:00 Uhr


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:


• auf der Internetseite der Gemeinde Dohma unter www.dohma.de (hier nur Text der Bekanntmachung) Verwaltung ➔ Bekanntmachungen


• auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Alle Bauleitpläne ➔ Behörde, Ort ➔ Dohma


Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.


In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


Matthias Heinemann
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Deckblatt
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung mit Anlage
  • Geotechnischer Bericht

Informationen

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