Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 auf Grundlage von § 14 ff Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (Sächs.GVBl. S. 62) folgende Satzung über die Veränderungssperre zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ in der Fassung 28.06.2021 beschlossen:
Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln (Fassung 28.06.2021)
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Die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ der Stadt Döbeln wurde gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB im elektronischen Amtsblatt der Stadt Döbeln, welches am 26.07.2021 erschienen ist, ortsüblich bekanntgemacht. Zudem wurde diese Satzung am 27.07.2021 auf der Internetseite der Stadt Döbeln unter folgendem Link https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung eingestellt.
Stadt Döbeln
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Frau Weber
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