Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 34/4/2019 vom 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Str.“ (Stand 14.11.2019) mit Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Straße“ umfasst die Flurstücke 67/2, 69/11, 69/12, 69/13 der Gemarkung Sörmitz vollständig und die Flurstücke 68/2, 69/10, 69/14 der Gemarkung Sörmitz teilweise.
Der Bebauungsplan Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Straße“ wird im Verfahren nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.
Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Str.“ (Stand 14.11.2019) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Festsetzungen durch Text (Teil B) mit der Begründung sowie den beiden Anlagen (Darlegung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom
06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020
im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus. Sie können während der Öffnungszeiten
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Döbeln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind zudem gem. § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf den Internetseiten der Großen Kreisstadt Döbeln sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter folgenden Links in dem Zeitraum der Offenlegung des Entwurfes zugänglich gemacht:
https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/aktuelle-themen/1019068
Liebhauser Siegel 13.12.2019
Oberbürgermeister
Frau Weber
Tel.: 03431 / 579-285
E-Mail: anne.weber@doebeln.de