Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 29.07.2024 bis einschließlich 23.09.2024
im Internet unter folgenden Adressen
https://www.diera-zehren.de/buerger-service/amtl-bekanntmachungen
sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Nieschütz, Am Görischblick 1 in 01665 Diera-Zehren im Bauamt während der Dienststunden
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeit
sowie in der Außenstelle Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Zehren, Leipziger Str. 15 in 01665 Diera-Zehren im Einwohnermeldeamt während der Dienststunden
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:
bauamt@diera-zehren.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Landschaftsplan der Gemeinde Diera-Zehren – Vorentwurfstand 10.06.2024 (Pläne und Begründung)
In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Diera-Zehren, 19.07.2024
gez. Carola Balk
Bürgermeisterin
Gemeindeverwaltung Diera-Zehren
Frau Müller-Lorenz
Bauamtsleiterin
Am Göhrischblick 1
01665 Diera-Zehren