Flächennutzungsplan Gemeinde Diera-Zehren Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Diera-Zehren

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 23.09.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.07.2024 bis einschließlich 23.09.2024

im Internet unter folgenden Adressen

https://www.diera-zehren.de/buerger-service/amtl-bekanntmachungen

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Nieschütz, Am Görischblick 1 in 01665 Diera-Zehren im Bauamt während der Dienststunden

Montag:           09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr

Dienstag:         09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:         keine Sprechzeit

Donnerstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag             keine Sprechzeit

sowie in der Außenstelle Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Zehren, Leipziger Str. 15 in 01665 Diera-Zehren im Einwohnermeldeamt während der Dienststunden

Donnerstag      13:00 - 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauamt@diera-zehren.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

-    Landschaftsplan der Gemeinde Diera-Zehren – Vorentwurfstand 10.06.2024 (Pläne und Begründung)

In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Diera-Zehren, 19.07.2024

gez. Carola Balk

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Diera-Zehren

Frau Müller-Lorenz

Bauamtsleiterin

Am Göhrischblick 1

01665 Diera-Zehren

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.