Flächennutzungsplan Gemeinde Diera-Zehren Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Diera-Zehren

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 23.09.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung mit Beiplänen in der Fassung vom 10.06.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.07.2024 bis einschließlich 23.09.2024

im Internet unter folgenden Adressen

https://www.diera-zehren.de/buerger-service/amtl-bekanntmachungen

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Nieschütz, Am Görischblick 1 in 01665 Diera-Zehren im Bauamt während der Dienststunden

Montag:           09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr

Dienstag:         09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:         keine Sprechzeit

Donnerstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag             keine Sprechzeit

sowie in der Außenstelle Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, OT Zehren, Leipziger Str. 15 in 01665 Diera-Zehren im Einwohnermeldeamt während der Dienststunden

Donnerstag      13:00 - 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauamt@diera-zehren.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

-    Landschaftsplan der Gemeinde Diera-Zehren – Vorentwurfstand 10.06.2024 (Pläne und Begründung)

In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Diera-Zehren, 19.07.2024

gez. Carola Balk

Bürgermeisterin

Kontakt

Gemeindeverwaltung Diera-Zehren

Frau Müller-Lorenz

Bauamtsleiterin

Am Göhrischblick 1

01665 Diera-Zehren

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