Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Diera-Zehren
Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren
gemäß § 34 Abs. 4, Pkt. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren in der Fassung vom 20.04.2021 mit Beschluss-Nr. 68-05/2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren in der Fassung vom 20.04.2021 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 14.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021
in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren wie folgt:
Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Zusätzlich sind die Planunterlagen wie folgt abrufbar:
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Nieschütz, den 08.06.2021 Siegel
Balk
Bürgermeisterin
Frau Dietrich, Bauamtsleiterin