Bebauungsplan Gemeinde Deutschneudorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet - An der Siedlung" der Gemeinde Deutschneudorf i. d. F. vom Januar 2025

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.03.2025 bis 04.04.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Deutschneudorf

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet – An der Siedlung“ in der Gemeinde Deutschneudorf in der Fassung vom Januar 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Deutschneudorf hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 mit Beschluss-Nr: 01/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet – An der Siedlung“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

In der Zeit vom 03.03.2025 04.04.2025 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet ‑ An der Siedlung“ in der Gemeinde Deutschneudorf in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://.seiffen.de unter der Rubrik Rathaus / Deutschneudorf und https://deutschneudorf.net/aktuelle-informationen/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Zimmer 4, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            geschlossen

Dienstag          08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag      08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet ‑ An der Siedlung“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an gemeinde@seiffen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Seiffen, Zimmer 4, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet ‑ An der Siedlung“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Deutschneudorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Seiffen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Kurort Seiffen/Erzgeb., den 28.01.2025

Martin Wittig                                                                                                    Siegel

Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.

als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf

Kontakt

Heike Schwirz

SB Gewerbe- /Ordnungsamt

Gemeinde Deutschneudorf

Verwaltungsgemeinschaft

Seiffen-Deutschneudorf-heidersdorf

Am Rathaus 4

09548 Kurort Seiffen

Tel.:037362 / 8770

E-Mail: gemeinde@seiffen.de

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