Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) Wohngebiet "Am Salzweg" der Gemeinde Deutschneudorf, in der Fassung 09/2021, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Nach der durchgeführten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung hat der Gemeinderat der Gemeinde Deutschneudorf in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2022 die Abwägung zum Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohngebiet „Am Salzweg" bestätigt und beschlossen (Beschluss Nr. 02/2022).
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2022 den Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohngebiet „Am Salzweg" in der Fassung vom 09/2021 mit der Planzeichnung Teil A, der Planzeichenerklärung und den Textlichen Festsetzungen Teil B, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 03/2022) und die dazugehörige Begründung samt Anlagen gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt für die Gemeinden Seiffen, Deutschneudorf und Heidersdorf, Ausgabe 03/2023, Erscheinungstag 28.02.2023, tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in
Planzeichnung dargestellt und umfasst die Flurstücke 166/2; 167/6; 167/8; 168/1; 169/19; 169/23; 173/3 und 400/3 der Gemarkung Deutschneudorf.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat das Ziel zu einer geordneten, gemeindebaulichen Entwicklung beizutragen sowie Baurecht für die im Geltungsbereich des B-Planes befindlichen Flurstücke zu schaffen. Mit dem B-Plan wird bezweckt, eine attraktive Wohnbebauung (Wohnbaulandmobilisierung) auf den vorgenannten Flurstücken zu ermöglichen.
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung ab sofort in der Gemeindeverwaltung Seifen, Am Rathaus 4 in 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. im Erdgeschoss, Zimmer 1, während der folgenden Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen:
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr.
Der Bebauungsplan kann gleichzeitig auch online über das zentrale Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter der Rubrik Bauleitpläne: wvvw.buerqerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Deutschneudorf eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Nach § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Seiffen unter der Telefon-Nr.: 03736287740 oder per E-Mail: qemeinde@seiffen.de zur Verfügung.
Kurort Seiffen, den 14.02.2023
Martin Wittig
Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf
Irina Ludwig
SG Bau und Liegenschaften
Tel.: 037362 877-40
Fa.: 037362 877-77
Datenschutz - Seiffen