Außenbereichssatzung Gemeinde Cunewalde Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Neudorf-West"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.12.2025 bis 30.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ Karte: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen [GeoSN]

Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“

Der Gemeinderat Cunewalde hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Satzungsentwurf in seiner Sitzung am 20.11.2025 zur Veröffentlichung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Außenbereichssatzung.

Ziel der vorliegenden Außenbereichssatzung ist es, für die im Geltungsbereich gelegenen bebauten Grundstücke eine moderate Entwicklung zu ermöglichen, dies jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass die bestehende Bebauungsstruktur erhalten bleibt.  Dementsprechend sollen vorrangig über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende Möglichkeiten zur Gebäudebestandssicherung, Umnutzung, Wiedernutzung bei längerem Leerstand und zum Wiederaufbau von Gebäuden geschaffen werden. Punktuelle Ergänzungen innerhalb der Bebauungsstruktur sollen möglich sein.

Mit der Aufstellung der Satzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ wird mit seiner Begründung

vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Cunewalde unter www.cunewalde.de veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und  auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Cunewalde, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/cunewalde/startseite veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung Cunewalde, Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde, Flur 1. Obergeschoss, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag             9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr 

Donnerstag        9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@cunewalde.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Cunewalde, den 12.12.2025      

Thomas Martolock
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Cunewalde 

Bauamt

Hauptstraße 15

02733 Cunewalde

Tel. 035877 230 40

E-Mail: bauamt@cunewalde.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Bauleitplanverfahren

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist für die Gemeinde Cunewalde Herr Bürgermeister Thomas Martolock, Hauptstraße 15, 02733 Cunewalde.
Telefon: 035877 230-0; E-Mail: gemeindeverwaltung@cunewalde.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Gemeinderat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Gemeindeverwaltung Cunewalde folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Gemeinderates und der Fachausschüsse zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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Informationen

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