Bebauungsplan Große Kreisstadt Crimmitschau Öffentliche Auslegung

Große Kreisstadt Crimmitschau - Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 1/2019 "Kühgrund"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.04.2026 bis 13.05.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Crimmitschau Bebauungsplan Nr. 1/2019 "Kühgrund" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau billigte in seiner Sitzung am 17.03.2026 den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 1/2019 "Kühgrund" sowie die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom November 2025 und beschloss die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, parallel dazu die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Daher werden die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus:

  • Teil A - Planzeichnung M 1 : 1.000,
  • Teil B - Text,
  • die Begründung mit dem Umweltbericht einschließlich 5 Anlagen:
    (1) Bestandserfassung der Landnutzung
    (2) Artenschutzfachliche Risikoabschätzung
    (3) Schallimmissionsprognose
    (4) Entwässerungskonzept
    (5) Merkblatt Streuobstwiesen ferner
  • die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Nr.   Name des Belangträgers                                                                  Stellungnahme vom
2      Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 06.07.2022
9      Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle 04.07.2022
10     Landratsamt Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz  01.07.22,  04.06.2024
33    Regionalbauernverband Mittel- und Westsachsen e. V. 01.07.2022
45    BUND LV Sachsen e. V. 19.07.2022

in der Zeit vom 10.04.2026 bis 13.05.2026 auf den Internetseiten der Stadt Crimmitschau unter www.crimmitschau.de sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die o. g. Unterlagen liegen zusätzlich auch während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4, 2. Obergeschoss, Zimmer 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag         09.00 - 12.30 Uhr
Dienstag       09.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag   09.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag          09.00 - 12.30 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Plan unterlagen von jedermann eingesehen und Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse stadtplanung@crimmitschau.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an die Adresse Stadtverwaltung Crimmitschau - Bereich Stadtplanung, Markt 1, 08451 Crimmitschau, in der Stadtverwaltung oder während der oben genannten Zeiten auch mündlich zur Niederschrift im Bereich Stadtplanung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme
der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.
Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Das rd. 4,5 ha große an der öffentlich gewidmeten Zufahrt von der Zeitzer Straße im Kühgrund gelegene
Plangebiet westlich der Stadtlage Crimmitschau umfasst in der Gemarkung Crimmitschau die Flurstücke 1089/2 und 1104/4 vollständig sowie die Flurstücke 109011 und 1086/2 teilweise. Planziele sind die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung am Standort bereits vorhandener Gewerbe sowie angemessene umwelt- und umgebungsverträgliche bauliche Erweiterungen bzw. Umnutzungen.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung 11/2025 als selbstständiger
Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen Nr. 2 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung [SG Tiere und Pflanzen] und Nr. 3 Schallimmissionsprognose [SG Mensch] verfügbar.

Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:

  • Hinweise zu natürlicher Radioaktivität und Radonschutz, Anlagensicherheit / Störfallvorsorge, Geologie / Baugrund und Hydrogeologie, Geogefahren [SG Mensch]

Planungsverband Region Chemnitz - Hinweise auf / Anregungen betr.:

  • Umsetzung siedlungsstruktureller und freiraumbezogener regionalplanerischer Rahmen- und Zielsetzungen / Vorbehaltsgebiet Kulturlandschaftsschutz [SG Landschaft]
  • Inanspruchnahme wertvoller Böden [SG Boden]
  • Vorranggebiete Landwirtschaft angrenzend sowie Arten- und Biotopschutz im Planbereich [SG Pflanzen und Tiere, Sachgüter]
  • SPA-Gebiet im Umfeld / Festlegungen zum Vollzug des Artenschutzes [SG Tiere]
  • Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen (Wassererosionsgefährdung des Ackerbodens, Grundwasserschutz) [SG Boden, Wasser]
  • Festsetzung Kompensationsfläche [SG Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere]

Landratsamt Zwickau - Hinweise auf 1 Anregungen betr.:

  • Untere Wasserbehörde: Bereich mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz [SG Wasser],
  • Gefahren durch wild abfließendes Oberflächenwasser [SG Mensch, Boden, Sachgüter],
  • Schmutzwasserentsorgung in vollbiologischen Kläranlagen, Versickerungs- / Überflutungsnachweise
  • gemäß aktuellem technischen Regelwerk im Rahmen der bereits erteilten wasserrechtlichen
  • Erlaubnis [SG Wasser],
  • Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde: flächensparende und versiegelungsarme Bauweise, Kompensation vorrangig durch Entsiegelung [SG Boden]
  • Untere Naturschutzbehörde: kombinierten Vogel- / Fledermausturm abstimmen [SG Tiere]
  • Untere Landwirtschaftsbehörde: dauerhafter Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche im Erweiterungsgebiet [SG Sachgüter]
  • SG Kreisentwicklung: Prüfung Aufstellen eines Werbepylons [SG Landschaft]
  • Prüfung Solarmindestflächenfestsetzung [SG Klima]

Regionalbauernverband Mittel- und Westsachsen e. V.:

  • keine Inanspruchnahme von Acker- 1 Grünlandflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen [SG Sachgüter]
  • keine Bewirtschaftungserschwernisse [SG Sachgüter]

BUND LV Sachsen e. V.:

  • Erfüllung Kompensationspflicht, Empfehlung Dachbegrünung [SG Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima]

Ausschnitt (ohne Maßstab) aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/2019 "Kühgrund"
- Entwurf 11/2025

Crimmitschau, den 25.03.2026

Andrè Raphael

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Crimmitschau,
Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4, 2. Obergeschoss, Zimmer 31

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang