Bebauungsplan Stadt Colditz Öffentliche Auslegung

Gewerbegebiet Leisniger Straße

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.04.2026 bis 15.05.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans

„Gewerbegebiet Leisniger Straße“ der Stadt Colditz

Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leisniger Straße“ in der Fassung vom März 2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss BV-26-2026).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leisniger Straße“ liegt am südöstlichen Rand der Stadt Colditz und umfasst die Flurstücke 447/12; 447/13 und Teilflächen von 447/22 der Gemarkung Colditz. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung (ohne Maßstab) zu entnehmen.

Das Plangebiet hat bereits eine gewerbliche Prägung, da es überwiegend als gewerbliche Lagerfläche genutzt wird. Ein weiterer Teil ist mit mehreren Reihengaragen bebaut. Ziel des Bebauungsplans ist eine bedarfsgerechte Angebotsplanung zur Bereitstellung kleinerer Gewerbeflächen sowie eine künftige geregelte städtebauliche Entwicklung des Gebietes.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leisniger Straße“ und die vollständig auszulegenden Unterlagen (Stand März 2026) liegen nach der Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

14.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

während der nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Colditz, Zimmer 3.14, Markt 1, 04680 Colditz aus.

Montag           09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und Darlegung der Umweltbelange sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.colditz.de/seite/722004/bekanntmachungen.html

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Daher wird von der Durchführung der Umweltprüfung abgesehen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an bauamt@colditz.de oder ib@schlender-heiser.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Fachbereich 2 Bau- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Colditz auch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Schlender GmbH, Wettiner Ring 1, 04680 Colditz, Telefon (034381) 44400 und Fax (0 34 381) 44444, E-Mail info@schlender-heiser.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Colditz, den 27.03.2026

Robert Zillmann

Bürgermeister

Kontakt

Frau Silka Gläser
Telefon: 034381-838201
E-Mail: s.glaeser@colditz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch - BauGB
(Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung - DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6
Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Behördenname: Stadtverwaltung Colditz
Anschrift: Markt 1, 04680 Colditz
E-Mail-Adresse: info@colditz.de
Telefonnummer: 034381 838 0
Internetadresse: www.colditz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Name: Herr Uwe Killisch
Tel.: +49 178 2186994
E-Mail: info@g-ses.de
4. Zwecke der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4 a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur
Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete
städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das
Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine
Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten
Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag
der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch
zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der
Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des
Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im
Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung
personenbezogener Daten.
4 b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 BbgDSG verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
 die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/ Mitglieder der ständigen Ausschüsse
im Rahmen der Bauleitplanung
 die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplanes auf
Rechtsmängel
 das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder
Satzungen
 Dritte (wie z.B. Stadtplanungsbüros), denen u.a. die Vorbereitung und Durchführung
von Verfahrensschritten übertragen wurde
 Planungsbüro
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter
Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage)
kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine
sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung
der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb
erforderlich.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung
einlegen (Art. 17, 18 und 20 DSGVO).
d) Wenn Sue in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art.
20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche
Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der
Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie
sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt
kontaktieren:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Dr. Juliane Hundert
Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Email: saechsdsb@slt.sachsen.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Datenschutzbeauftragte
entnehmen: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang