Bebauungsplan Stadt Colditz Öffentliche Auslegung

PVA ehem. Porzellanwerk Colditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.08.2023 bis 04.09.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Colditz

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ der Stadt Colditz

Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ in der Fassung vom 22.05.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 1148-2023).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ befindet sich auf den Flächen des ehemaligen Porzellanwerks südlich der Kernstadt von Colditz zwischen der Bundesstraße 107 und der Zwickauer Mulde. Das Plangebiet stellt sich aktuell überwiegend als Brachfläche mit sukzessivem Gehölzaufwuchs und Resten der ehemaligen Nutzung dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist unterteilt in zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von 3,94 Hektar und umfasst die Flurstücke 566/19 (teilweise), 581/1, 581/2, 582/2 (teilweise) und 582/3 in der Gemarkung Colditz. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

02.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023

während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Colditz, Markt 1, 04680 Colditz aus.

Montag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag    09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch    09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag    09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.colditz.de/bplan-pv-anlage
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an bauamt@colditz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche
-    derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
-    Konversionsfläche auf einem ehemaligen Industriestandort
-    Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung
Boden
-    Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
-    Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
-    Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
Wasser
-    Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
-    Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser
-    Teilweise Lage des Plangebietes im Überschwemmungsgebiet der Zwickauer Mulde
-    Festsetzung einer hochwasserangepassten und erosionssicheren Bauweise
Klima/Luft
-    Klimatische Bedingungen im Plangebiet
-    Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
Biotope und Flora
-    Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
-    Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
-    Waldumwandlung einer Waldfläche von 0,5 ha
Fauna und biologische Vielfalt
-    Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage durchgeführter Kartierungen und einer Potential-abschätzung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Säugetiere, Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien, Wirbellose, Fische, Spinnen-, Krebs- und Weichtiere, Farn- und Blüten-pflanzen
-    Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
Landschaft-/Ortsbild
-    Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
-    Vorhabenbedingte Emissionen (Schall, elektrische Felder, Blendung)
-    keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
-    Beschreibung von Maßnahmen zum Blendschutz
Kultur- und Sachgüter
-    Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
-    Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
Sonstige Angaben
-    Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
-    Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
-    Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
-    Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
-    Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Niederschlagswasserbeseitigung und Versickerungsfähigkeit des Bodens, die Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Zwickauer Mulde, die Betroffenheit des Vorranggebietes vorbeugender Hochwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz und Abfall-recht, sowie den Immissionsschutz (Blendung, Lärm) hingewiesen. Im Plangebiet befindet sich eine 0,5 ha große Waldfläche entsprechend § 2 Abs. 1 SächsWaldG, für die eine Wald-umwandlung erforderlich wird.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Colditz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Colditz, 07.07.2023                            Robert Zillmann
Bürgermeister

 

Kontaktperson

Frau Silka Gläser
Telefon: 034381-838201
E-Mail: s.glaeser@colditz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch - BauGB
(Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung - DSGVO)

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Behördenname:    Stadtverwaltung Colditz
Anschrift:    Markt 1, 04680 Colditz
E-Mail-Adresse:    info@colditz.de
Telefonnummer:    034381 838 601
Internetadresse:    www.colditz.de
3.    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Dorfstr. 15, 04687 Altenhain
Tel.:    +49 17802186994
E-Mail:    info@g-ses.de
4.    Zwecke der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4 a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
4 b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BbgDSG verarbeitet.

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
•    die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/ Mitglieder der ständigen Ausschüsse im Rahmen der Bauleitplanung
 
•    die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplanes auf Rechtsmängel
•    das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
•    Dritte (wie z.B. Stadtplanungsbüros), denen u.a. die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde
•    Planungsbüro
6.    Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
7.    Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a)    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
b)    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c)    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 20 DSGVO).
d)    Wenn Sue in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8.    Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Dr. Juliane Hundert
Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Telefon:     0351/85471 101
Telefax:     0351/85471 109
         Email:     saechsdsb@slt.sachsen.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Datenschutzbeauftragte entnehmen:   www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht
  • FFH-SPA-Vorprüfung
  • Blendgutachten
  • Formblatt Informationspflicht DSGVO

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