Bebauungsplan Stadt Colditz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage ehem. Porzellanwerk Colditz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.08.2022 bis 23.09.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Colditz über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage ehem. Porzellanwerk Colditz“

Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 mit Beschluss Nr. 1025-2022 den Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2022 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich auf den Flächen des ehemaligen Porzellanwerks südlich der Kernstadt von Colditz zwischen Bundesstraße 107 und Zwickauer Mulde. Es stellt sich aktuell überwiegend als Brachfläche mit sukzessivem Gehölzaufwuchs und Resten der ehemals gewerblichen Nutzung dar.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist unterteilt in zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von 3,94 Hektar und umfasst die Flurstücke 566/19 (teilweise), 581/1, 581/2, 582/2 (teilweise) und 582/3 in der Gemarkung Colditz. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
  • Nutzung einer ehemalig gewerblich genutzten Brachfläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Colditz
  • Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage ehem. Porzellanwerk Colditz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem  Umweltbericht liegt in der Zeit vom 22.08.2022 bis 23.09.2022 in der Stadtverwaltung Colditz, FB 2 Bau- und Liegenschaftsmanagement, Markt 1, 04680 Colditz während der Sprech- und Öffnungszeiten

Montag                        9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag                      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                       9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag                  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freítag                         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Des Weiteren sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht während der Frist der Auslegung im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

www.Colditz.de

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an bauamt@colditz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadt Colditz auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Robert Zillmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Colditz

FB 2 Bau- und Liegenschaftsmanagement

Frau Silka Gläser

034381 838 201

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch - BauGB

(Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung - DSGVO)

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Behördenname:              Stadtverwaltung Colditz

Anschrift:                         Markt 1, 04680 Colditz

E-Mail-Adresse:              info@colditz.de

Telefonnummer:             034381 838 601

Internetadresse:              www.colditz.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Dorfstr. 15, 04687 Altenhain

Tel.:              +49 17802186994

E-Mail:          info@g-ses.de

  1. Zwecke der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4 a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4 b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BbgDSG verarbeitet.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

    • die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/ Mitglieder der ständigen Ausschüsse im Rahmen der Bauleitplanung
    • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplanes auf Rechtsmängel
    • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
    • Dritte (wie z.B. Stadtplanungsbüros), denen u.a. die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde
    • Planungsbüro
  1. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

  1. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 20 DSGVO).
  4. Wenn Sue in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Dr. Juliane Hundert

Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax: 0351/85471 109

         Email:    saechsdsb@slt.sachsen.de

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Datenschutzbeauftragte entnehmen:   www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht
  • FFA-SPA-Vorprüfung
  • Formblatt Infopflicht nach DSGVO

Informationen

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