Bebauungsplan Stadt Colditz Beschluss

5. Änderung Bebauungsplan Colditz "Gewerbe- und Wohngebiet"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.10.2021 bis 08.10.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe- und Wohngebiet“

Die vom Stadtrat der Stadt Colditz in öffentlicher Sitzung am 08.02.2021 mit Beschluss-Nr. 781-2081 beschlossene Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe-und Wohngebiet“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 06.09.2021 Aktenzeichen PG 06/21 genehmigt.

Der Genehmigung liegt die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1:1000) und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 27.11.2020 zugrunde.

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Colditz „Gewerbe- und Wohngebiet“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt in der Stadtverwaltung Colditz, Bauamt, Außenstelle OT Hausdorf, Hauptstraße 38, 04680 Colditz während der Öffnungszeiten auf Dauer aus. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsan-sprüche im Falle der in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Robert Zillmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Silka GläserTelefon: 034381-83114E-Mail: s.glaeser@colditz.de

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