Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Breitenbrunn/Erzgebirge Öffentliche Auslegung

Entwurf VE-Plan "Neubau Wohngebäude am HB in Breitenbrunn" in der Gemeinde Breitenbrunn/Erzgeb. i. d. F. von 11/2025

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.12.2025 bis 30.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Breitenbrunn

Veröffentlichung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breitenbrunn“ in der Gemeinde Breitenbrunn in der Fassung vom November 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenbrunn hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 mit Beschluss Nr. 09/57/25 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breitenbrunn“ in der Gemeinde Breitenbrunn mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom November 2025 gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordnung der Geltungsbereiche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (rot) und der Kompensation (grün) ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

In der Zeit vom 15.12.2025 bis 30.01.2026 wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breitenbrunn“ in der Gemeinde Breitenbrunn in der Fassung vom November 2025 mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.breitenbrunn-erzgebirge.de/de/bekanntmachungen.html

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn (Rathaus der Gemeinde Breitenbrunn, 08359 Breitenbrunn, Hauptstraße 120, Zimmer 11) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 17.02.2025 [Flächeninanspruchnahme begründen mit nachvollziehbarer Bedarfsauseinandersetzung; Lage in bergbaulichem Erlaubnis-feld Erzgebirge und Bewilligungsfeld Rittersgrün]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 10.12.2024 [Flächeninanspruchnahme begründen mit nachvollziehbarer Bedarfsauseinandersetzung, Standortalternativenprüfung; Lage in festgesetztem Radonvorsorgegebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Bedenken; Hinweis zum schonenden / sparsamen Umgang von Grund und Boden; keine Altlastenverdachtsfläche; Hinweise zur Anzeigepflicht bei Auffälligkeiten im Boden; Gebiet mit flächenhaft erhöhten Arsen- und Schwermetallgehalten, Einschätzung einer tendenziell geringen Arsenbelastung im Oberboden vor Ort, keine Notwendigkeit einer standortbezogenen Bodenuntersuchung; sehr hohe potentielle Bodenerosionsgefahr; Hinweis zum Umgang mit entstehenden Abfällen und zur Ersatzbaustoffverordnung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt 14.11.2024 [Lage im Erlaubnisfeld ‚Erzgebirge‘ und Bewilligungsfeld ‚Rittersgrün‘; keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen, Bergschäden o.ä. zu erwarten, Hinweis auf evtl. vorhandenen alten Bergbau und entsprechende Anzeigepflicht beim Oberbergamt]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.12.2024 [Empfehlung einer Baugrunduntersuchung, Lage in radioaktiver Verdachtsfläche Nr.17 (Pöhla) und im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz; Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen]

Schutzgut Klima und Luft

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 17.02.2025 [Lage im Kaltluftentstehungsgebiet]

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 17.02.2025 [teilweise Lage in Naturpark Erzgebirge/Vogtland Schutzzone 2, Umzonierung notwendig]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 10.12.2024 [Erstellung Umweltbericht erforderlich; teilweise Lage in Naturpark Erzgebirge/Vogtland Schutzzone 2, Umzonierung notwendig; Hinweise zu Maßnahme im Kompensationsflächenkataster]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Forst: keine Belange berührt]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Naturschutz: Ergänzung Angaben zum Natur- und Artenschutz; Hinweis auf Kompensation Hochbehälter; Lage in Natur-park Erzgebirge/Vogtland Schutzzone 2, Umzonierung notwendig; vorhandene Streuobstwiese ohne Biotopstatus, Fortschreibung Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Hinweis auf Entsiegelung, rechtliche Sicherung u. dauerhafter Erhalt und Pflege der Kompensationsmaßnahmen, Eintragung in Kompensationsflächenkataster Hinweis auf Verwendung von gebietseigenen Gehölzen; Hinweis auf Beachtung artenschutzrechtliche Belange und erforderliche Artenschutzmaßnahmen]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 17.02.2025 [Lage im Hochwasserentstehungs-gebiet Schwarzwasser Teilgebiet Breitenbrunn]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft - kommunales Abwasser: Ergänzungsbedarf zur gesicherten Abwasserentsorgung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft - Trinkwasser: keine Berührung von Trinkwasser-, Heilquellenschutzgebiet, Abstimmung der Trinkwasserversorgung mit Zweckverband erforderlich]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Wasserbau: keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.12.2024 [Ergänzungsbedarf zur abwassertechnischen Erschließung bzw. ggf. örtlichen Ver-sickerung, Umgang mit Oberflächen-/ Niederschlagswasser; Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen]

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 10.12.2024 [Ergänzungsbedarf zu baulichen Erfordernissen bei Gebäuden aufgrund Lage in festgesetztem Radonvorsorgegebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Immissionsschutz: keine Einwände, Ergänzung eines Hinweises auf Abstandsregelung für Schornsteine und Hinweis auf einzuhaltende Immissionsschutzrichtwerte bei Luftwärmepumpen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Brandschutz: derzeit keine Löschwasserversorgung, Einhaltung DIN 14090 für entsprechende Zufahrten]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat öffentlicher Gesundheits-dienst: keine Einwände, Sicherstellung ausreichend Fläche für Arbeiten an Zu- und Ableitungen des Behälters]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: Beachtung Anforderungen an Barrierefreiheit]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.12.2024 [Lage in radioaktiver Verdachtsfläche Nr.17 (Pöhla) und im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 17.02.2025 [Lage teilweise in landschaftsbild-prägender Erhebung und im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz; Standortalternativenprüfung]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 10.12.2024 [Auseinandersetzung mit regionalplanerischen Festlegungen - berührtem Höhenrücken]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.12.2024 [Referat Denkmalschutz: keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht bei Bodenfunden nach § 20 SächsDSchG]
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 16.12.2024 [keine Einwände]
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 19.11.2024 [keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden nach § 20 SächsDSchG]
  • Stellungnahme Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. vom 09.12.2024 [keine Berührung Welterbe und Pufferzonen)

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breitenbrunn“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@breitenbrunn-erzgebirge.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Rathaus der Gemeinde Breitenbrunn, 08359 Breitenbrunn, Hauptstraße 120, Zimmer 11).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Wohngebäude am Hochbehälter in Breiten-brunn“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Breitenbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Breitenbrunn in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Breitenbrunn, den 25.11.2025

Lars Dsaak                                                                              (Siegel)

Bürgermeister

Kontakt

Nino Haiasch

Kämmerei, Bau- und Liegenschaftsamt, Bauverwaltung Hochbau

Gemeinde Breitenbrunn

Hauptstraße 120 

08359 Breitenbrunn

Tel.: 037756 / 17414

Fax: 037756 / 17422

E-Mail: bauamt@breitenbrunn-erzgebirge.de

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