Außenbereichssatzung Gemeinde Breitenbrunn/Erzgebirge Öffentliche Auslegung

Entwurf zur Außenbereichssatzung "Rabenberger Straße" in der Gemeinde Breitenbrunn/Erzgeb. i. d. F. von 09/2025

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 14.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Breitenbrunn 

Veröffentlichung zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Rabenberger Straße“ in der Gemeinde Breitenbrunn in der Fassung vom September 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenbrunn hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 mit Beschluss Nr. 07/45/25 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Rabenberger Straße“ in der Gemeinde Breitenbrunn mit Begründung in der Fassung vom September 2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitten:

In der Zeit vom 13.10.2025 – 14.11.2025 wird der Entwurf der Außenbereichssatzung „Rabenberger Straße“ in der Gemeinde Breitenbrunn mit Begründung in der Fassung vom September 2025 ins Internet unter eingestellt:

https://www.breitenbrunn-erzgebirge.de/de/bekanntmachungen.html

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn (Rathaus der Gemeinde Breitenbrunn, 08359 Breitenbrunn, Hauptstraße 120, Zimmer 11) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Rabenberger Straße“ einsehen sowie in dieser Frist Stellung-nahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@breitenbrunn-erzgebirge.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Rathaus der Gemeinde Breitenbrunn, 08359 Breitenbrunn, Hauptstraße 120, Zimmer 11).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung der Außenbereichssatzung „Rabenberger Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Breitenbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Breitenbrunn in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Breitenbrunn, den 25.09.2025

Lars Dsaak                                                                              (Siegel)

Bürgermeister

Kontakt

Nino Haiasch

Kämmerei, Bau- und Liegenschaftsamt, Bauverwaltung Hochbau

Gemeinde Breitenbrunn

Hauptstraße 120 

08359 Breitenbrunn

Tel.: 037756 / 17414

Fax: 037756 / 17422

E-Mail: bauamt@breitenbrunn-erzgebirge.de

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