Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

11. Änderung "Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.10.2026 bis 23.11.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 10.09.2026 den Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans „Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz“ in der Fassung vom 07/2026, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht, gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans wird eine städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Industriestandortes der Brikettfabrik Witznitz angestrebt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen, insbesondere Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen und soziale Einrichtungen. Durch einen qualifizierten Nutzungsmix und die Nachnutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz soll zur Revitalisierung des Standortes beigetragen werden. Hierzu sollen mehrere Urbane Gebiete (MU) sowie Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des ehemaligen Industriestandortes der Brikettfabrik Witznitz in der Stadt Borna, Gemarkung Witznitz. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der nachfolgend abgedruckten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 10.09.2026 den Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans „Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz“ in der Fassung vom 07/2026, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht, gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit der 11. Änderung des Bebauungsplans wird eine städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Industriestandortes der Brikettfabrik Witznitz angestrebt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen, insbesondere Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen und soziale Einrichtungen. Durch einen qualifizierten Nutzungsmix und die Nachnutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz soll zur Revitalisierung des Standortes beigetragen werden. Hierzu sollen mehrere Urbane Gebiete (MU) sowie Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des ehemaligen Industriestandortes der Brikettfabrik Witznitz in der Stadt Borna, Gemarkung Witznitz. 

Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Borna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026 im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während dieses Zeitraums unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna im Verwaltungsgebäude Am Gericht 2, Fachdienst 31, Foyer 1. OG in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag:                      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag:                9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:                       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Im Rahmen der Umweltprüfung (Umweltbericht) wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet. Zu folgenden umweltbezogenen Themen liegen Informationen und Stellungnahmen vor:

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

  • Verkehrslärmbelastungen durch den Straßenverkehr im Plangebiet und dessen Umgebung
  • Gewerbelärm durch bestehende und geplante gewerbliche Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes
  • Anforderungen an den Schallschutz für geplante Wohnnutzungen, insbesondere hinsichtlich der nächtlichen Lärmbelastung
  • Anforderungen an den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Erfassung und Bewertung der vorhandenen Biotop- und Vegetationsstrukturen
  • Artenschutzrechtliche Anforderungen gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG
  • Prüfung möglicher Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope
  • Anforderungen an eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung und Maßnahmen gegen Vogelschlag
  • Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Schutzgut Boden und Fläche

  • Vorhandene anthropogene Auffüllungen und durch die frühere industrielle Nutzung veränderte Bodenverhältnisse
  • Altlastensituation auf dem Gelände der ehemaligen Brikettfabrik Witznitz,
  • Anforderungen an einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden
  • Erforderliche Untersuchungen und fachgerechte Entsorgung beziehungsweise Verwertung anfallender Boden- und Bauabfälle
  • Lage des Plangebietes im Bereich ehemaliger bergbaulicher Tätigkeiten und teilweise auf Kippenflächen sowie mögliche anthropogene Auffüllungen und daraus resultierende Baugrundverhältnisse
  • Mögliche Veränderungen der Grundwasserstände infolge des bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiegs
  • Hinweise auf mögliche Spuren alten Bergbaus und unterirdischer Hohlräume westlich angrenzend an das Plangebiet
  • Lage außerhalb radioaktiver Verdachtsflächen und festgelegter Radonvorsorgegebiete

Schutzgut Wasser

  • Lage des Plangebietes im Umfeld der Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassungen Borna-Kesselshain
  • Angaben zum Grundwasserwiederanstieg, Grundwasserflurabständen und Grundwassermessstellen
  • Niederschlagswasserbewirtschaftung und Anforderungen an Rückhaltung, Ableitung und Versickerung
  • Einschränkungen / Anforderung an eine Niederschlagswasserversickerung aufgrund der Altlastensituation und der örtlichen Baugrundverhältnisse

Schutzgut Klima und Luft

  • Auswirkungen der geplanten Bebauung und Flächenversiegelung auf die örtlichen klimatischen Verhältnisse
  • Bedeutung von Vegetationsflächen und Begrünungsmaßnahmen für Verdunstung und Kleinklima
  • Mögliche Luftschadstoff- und Geruchsbelastungen durch gewerbliche Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild
  • Berücksichtigung vorhandener Sichtbeziehungen und Sichtachsen zu den denkmalgeschützten Gebäuden
  • Mögliche Auswirkungen auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Wyhraaue“

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Betroffenheit der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Brikettfabrik Witznitz sowie einzelner Kulturdenkmale
  • Anforderungen an Gebäudehöhen, Dachformen, Fassadengestaltung, Werbeanlagen und Nebenanlagen
  • Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange bei der Nachnutzung der historischen Gebäude
  • Hinweise zum Umgang mit möglichen archäologischen Bodenfunden

Schutzgut Fläche und Wald

  • Inanspruchnahme vorhandener Waldflächen
  • Erforderlichkeit einer Waldumwandlung nach den Bestimmungen des Sächsischen Waldgesetzes
  • Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestabstandes baulicher Anlagen zu Waldflächen

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: fd31@borna.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden: - schriftlich an die Stadtverwaltung Borna, Markt 1, 04552 Borna, - zur Niederschrift während der genannten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Borna.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlich­keitsbeteiligung nach BauGB (Art. 3 DSGVO)“, welches mit veröffentlicht wird.

Kontakt

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Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Markt 1

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

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