Bebauungsplan Gemeinde Amtsberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet G 4 "Chemnitzer Straße Süd"'

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.10.2026 bis 20.11.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2026 mit Beschluss- Nr. 03/06/2026 die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 22.09.2026 den Entwurf der  Bebauungsplanänderung Eingeschränktes Gewerbegebiet G4 „Chemnitzer Straße Süd“ gebilligt und die Durchführung der Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Amtsberg, die Begründung mit Umweltbericht (Stand September 2026) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

19. Oktober 2026 bis einschließlich 20. November 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Amtsberg

https://www.amtsberg.eu/bauenwohnen/?content=154&pkat=126&rid=161

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Der räumliche Geltungsbereich der künftigen Bebauungsplanerweiterung ist im nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich. Es gilt die Innenseite der Umrandung als Geltungsbereichsgrenze.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amtsberg, Poststraße 30 (1. Stock, Zimmer 14), 09439 Amtsberg zu folgenden Zeiten:

Montag                  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Gutachten und Untersuchungen:

geotechnischer Bericht zur Untersuchung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (Baugrundbüro Voigtmann, Chemnitz) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Chemnitzer Straße West“

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000 / artenschutzrechtliche Belange

  • Empfehlung einer fachgutachterlichen Überprüfung der Artenbestände, um das Vorliegen von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG rechtssicher bewerten zu können (Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 20.08.2026).

Schutzgut Boden / Geologie / Landwirtschaft

  • Empfehlung standortkonkreter Sickerversuche zur Untersuchung der Wasseraufnahme-fähigkeit und Durchlässigkeit des Untergrundes im jeweils konkret geplanten Versickerungshorizont (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.08.2026; Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 20.08.2026).
  • Empfehlung zur Durchführung einer standortkonkreten, auf die konkrete Bauaufgabe ausgerichteten Baugrunduntersuchung gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.08.2026).
  • Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem festgelegten Radonvorsorgegebiet (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.08.2026; Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 20.08.2026).
  • Hinweis auf die Bedeutung der hochwertigen Bodenfunktionen und Empfehlung, diese im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen (Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 20.08.2026).

Schutzgut Wasser

  • Empfehlung zur Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, beispielsweise durch Retentionszisternen oder Rückhalte-becken, sowie einer breitflächigen Versickerung über die bewachsene Bodenschicht (Landratsamt Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft vom 18.08.2026)

Schutzgut Klima / Klimaanpassung

  • Empfehlung zur Aufnahme verbindlicher Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung von Pult- und Flachdächern sowie zur Nutzung von Photovoltaikanlagen (Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 20.08.2026).

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse erhard@scz-zwickau.de oder info@amtsberg.eu zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Amtsberg, den 07. Oktober 2026

Sylvio Krause

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Amtsberg

Herr Haase

Tel. 037209/6790

Fax: 037209/67917

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