Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2026 mit Beschluss- Nr. 03/06/2026 die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 22.09.2026 den Entwurf der Bebauungsplanänderung Eingeschränktes Gewerbegebiet G4 „Chemnitzer Straße Süd“ gebilligt und die Durchführung der Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Amtsberg, die Begründung mit Umweltbericht (Stand September 2026) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
19. Oktober 2026 bis einschließlich 20. November 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Amtsberg
https://www.amtsberg.eu/bauenwohnen/?content=154&pkat=126&rid=161
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Der räumliche Geltungsbereich der künftigen Bebauungsplanerweiterung ist im nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich. Es gilt die Innenseite der Umrandung als Geltungsbereichsgrenze.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amtsberg, Poststraße 30 (1. Stock, Zimmer 14), 09439 Amtsberg zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Gutachten und Untersuchungen:
geotechnischer Bericht zur Untersuchung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (Baugrundbüro Voigtmann, Chemnitz) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Chemnitzer Straße West“
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000 / artenschutzrechtliche Belange
Schutzgut Boden / Geologie / Landwirtschaft
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Klimaanpassung
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind in die Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse erhard@scz-zwickau.de oder info@amtsberg.eu zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Amtsberg, den 07. Oktober 2026
Sylvio Krause
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Amtsberg
Herr Haase
Tel. 037209/6790
Fax: 037209/67917