Bebauungsplan Stadt Wittichenau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Westend

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 30.10.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Westend in der Fassung vom 03.09.2026

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 09.09.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Westend in der Fassung vom 03.09.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf den Flurstücken 67/1, 68, 71/1, 71/2 und 71/3 der Gemarkung Wittichenau Flur 8 sowie den Flurstücke 461/7, 461/8, 461/9, 461/33 und Teilen von 461/6 und 461/34 der Gemarkung Wittichenau Flur 4.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Westend in Wittichenau bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der textlichen Begründung (Teil C) liegt

vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag       7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag              7.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal eingestellt und zugänglich gemacht.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Derzeit befinden sich die Grundstücke bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB, was einer Wohnbebauung auf diesen grundsätzlich entgegensteht. Durch die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die verfahrensgegenständlichen Flurstücke dem im Zusammenhang bebauten Ort Wittichenau zugeordnet, so dass zukünftig eine Wohnbebauung auf diesem bauplanungsrechtlich zulässig wird.

Wittichenau, 16.09.2026

Markus Posch

Bürgermeister

Kontakt

Kati Scholze

Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1, 02997 Wittichenau

Telefon:        035 725 / 755 42

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