Flächennutzungsplan Stadt Königstein Öffentliche Auslegung

7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Königstein

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.09.2026 bis 09.10.2026
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Planzeichnung

Stadt Königstein,

Goethestraße 7,

01824 Königstein

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) der VG Königstein für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Bauerngasse, Teil A“ in Gohrisch, OT Kleinhennersdorf

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2026 mit dem Beschluss 04-GA-26 den Entwurf der 7. Änderung des gemeinsamen FNP´s der VG Königstein gebilligt und für die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und zugleich parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB bestimmt, nachdem bereits der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.05.2026 mit dem Beschluss GR 41 V / 2026 diesen Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt hat.

Die angestrebte 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Bauerngasse, Teil A“ konnte nicht aus dem vorhanden FNP entwickelt werden. Der gemeinsame FNP´s der VG Königstein wurde deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert. Dabei konnte das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, da schon während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Bauerngasse, Teil A“ eine Bekanntgabe aller wesentlichen Angaben dazu erfolgt ist.

Die ausgelegten Planungsunterlagen des Entwurfs der 7. Änderung des FNP´s bestehen aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen i.d.F. vom 24.02.2026, der Begründung i.d.F. vom 24.02.2026 sowie aus folgenden umweltbezogenen Unterlagen wie dem Umweltbericht i.d.F. vom 09.02.2026 und die Baugrunduntersuchung i.d.F. vom 05.09.2024.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des gemeinsamen FNP´s der VG Königstein umfasst entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan die Flurstücke der Gemarkung Kleinhennersdorf 107/4, 107/5 (mit den Änderungen der Grenzen im Bereich der Straße „Neue Bauerngasse, die durch die Flurneuordnung bestimmt wurden)  und des Weiteren Teilbereiche der Flurstücke 107/d und 114/9, die sich aus der Lage der notwendigen Leitungstrassen für die Erschließung des Gebietes ergeben haben. Er ist deckungleich mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Bauerngasse, Teil A“.

Auf die zeitgleich durchgeführten Auslegung des im Zusammenhang dazu stehenden Entwurfs des Bebauungsplans „1. Änderung Neue Bauerngasse, Teil A“ (siehe auch die entsprechende Be-kanntmachung) mit weitergehenden umweltbezogenen Unterlagen wird hingewiesen.

Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Gohrisch bzw. im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein mit aus.

Die o.g. Planunterlagen werden für die Dauer von mindestens einem Monat

vom 07. September bis einschließlich 9. Oktober 2026

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Gohrisch, 01824 Gohrisch, Neue Hauptstraße 116b öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:

Montag           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr          

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             geschlossen

Es wird um telefonische Voranmeldung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 035021-6610 gebeten.

Alle o.g. Planunterlagen sind gleichzeitig im Rathaus der erfüllenden Gemeinde der VG Königstein, der Stadt Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann einsehbar:

Montag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr          

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 035021 997-30, -31, -32 oder -33 bzw. beim Sekretariat unter 035021 997-50 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonische Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Mittwoch         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 Bau-GB unter www.gohrisch.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Gohrisch sowie unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

gez. Tobias Kummer

Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses und Bürgermeister der Stadt Königstein

Hinweise:

Muss die Verwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende Re-gelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.

Kontakt

Stadtverwaltung Königstein

Bauamt - Bauleitplanung

z.H. Herr Hacker

Goethestraße 9

01824 Königstein (Sächsische Schweiz)

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