Bebauungsplan Gemeinde Burkau Beschluss

4. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße Ost"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.08.2026 bis 27.08.2027
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2026 (Beschluss-Nr. 8/123/26) die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ in der Fassung vom 22.06.2026 bestehend aus der Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 22.06.2026 gebilligt. Die vorliegende Bauleitplanung wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burkau entwickelt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und Begründung über das Internetportal der Gemeinde Burkau https://www.gemeinde-burkau.de/bauleitplanung.html sowie über das Zentrale Landesportal: www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehen.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau, während der folgenden Zeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:

Dienstag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 - 12:00 Uhr

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße Ost“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Burkau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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