Bebauungsplan Gemeinde Burkau Beschluss

3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Burkau - Säuritzer Straße West"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.08.2026 bis 27.08.2027
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ - Inkrafttreten des Bebauungsplans  

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2026 (Beschluss-Nr. 8/125/26) die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ als Satzung beschlossen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ in der Fassung vom 04.05.2026 mit redaktionellen Änderungen vom 27.07.2026 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 93/11, 93/12, 93/15, 93/16, 93/28, 93/29, 93/30, 93/31, 93/32, 93/34, 93/36, 93/37, 93/38, 93/39, 550/1, 551/2, 551/5, 551/6 551/7, 551/8, 551/11, 551/12, 551/13, 551/14; 551/15, 551/16, 552/1, 552/2, 558/b, 1312/a und Teile des Flurstückes 93/35 sowie die Erweiterungsflächen Flurstücke 549/6 und 1324/8 der Gemarkung Burkau.

Alle Interessierten können die o.g. Bebauungsplanänderung (Unterlage 1.1 Planteil A - Rechtsplan mit Planteil B - Textliche Festsetzungen, Unterlage 1.2 Begründung, Unterlage 2 Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und Unterlage 3 Artenschutzbeitrag mit Anlagen) mit der Zusammenfassenden Erklärung auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungsplanänderung und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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