Innenbereichssatzung Gemeinde Weischlitz Aufstellungsbeschluss

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstücke 22/11 und 23/8, Gemarkung Dehles“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.08.2026 bis 18.09.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Weischlitz hat am 22.06.2026 mit Beschluss Nr. 260/21/2026 den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstücke 22/11 und 23/8, Gemarkung Dehles“ gefasst.

Mit der Aufstellung soll die Innenbereichsgrenze für den südlichen Ortsrand von Dehles gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klargestellt (siehe Kartenausschnitt – gelb umrandet) und gleichzeitig Baurecht für die unmittelbar daran angrenzenden Flurstücke 22/11 und 23/8 Gemarkung Dehles Baurecht zur Errichtung von Nebenanlagen, die in Verbindung mit der Hauptnutzung der vorderliegenden Grundstücke zwischen der Ringstraße 22A und 23 stehen, über eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB geschaffen werden. Beide Satzungen werden miteinander kombiniert.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten und Nordwesten:  durch die die angrenzende Ortslage Dehles (Siedlungszu-
                                                        sammenhang)

im Südosten und Südwesten:       durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

Er umfasst eine Fläche von ca. 2.300 m² und erstreckt sich auf die Flurstücke 22/11 und 23/8 der Gemarkung Dehles (siehe Kartenausschnitt – Geltungsbereich rot umrandet). Maßgebend ist der Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstücke 22/11 und 23/8, Gemarkung Dehles“ in der Fassung vom 08.06.2026.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Auf eine frühzeitige Beteiligung wird verzichtet.

Am 22.06.2026 hat der Gemeinderat Weischlitz mit Beschluss Nr. 261/21/2026 den Entwurf der Planunterlagen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstücke 22/11 und 23/8, Gemarkung Dehles“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 08.06.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats beschlossen.

Die Entwurfsunterlagen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstücke 22/11 und 23/8, Gemarkung Dehles“ können mit Begründung in der Zeit vom

17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (Bürgerbeteiligungsportal) unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz unter https://www.weischlitz.de/de/bebauungsplaene.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die vollständigen Planentwurfsunterlagen zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeinde Weischlitz, Am Alten Gut 3, 08538 Weischlitz im Zugangsbereich Bauverwaltung (Eingang R.-Breitscheid-Straße) innerhalb der Auslegungsfrist während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag                   9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag            9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                    9:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@weischlitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauamt, Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der o. g. Auslegungsfrist.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wird. Für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, der Umweltbericht nach § 2a und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 wird abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern die Stellungnahme keine Absenderangaben enthält, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weischlitz, den 16.07.2026 

Steffen Raab

Bürgermeister

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