Bebauungsplan Gemeinde Weischlitz Öffentliche Auslegung

„Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.08.2026 bis 18.09.2026
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Planzeichnung

Nach Auswertung der während der Beteiligung zum Entwurf der vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den von den Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Weischlitz in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2026 den geänderten Entwurf (2. Entwurf) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 15.06.2026, bestehend aus dem Planteil (Teil A) und dem textlichen Teil (Teil B) beschlossen und zur Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung mit umweltbezogenen Informationen in der Fassung vom 15.06.2026 wurden gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 367/8 der Gemarkung Oberweischlitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 10.300 m².

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus dem Planteil (Teil A), textlichen Teil (Teil B) und der Begründung mit umweltbezogenen Informationen in der Fassung vom 15.06.2026 sowie die nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen können in der Zeit  

vom 17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (Bürgerbeteiligungsportal) unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz unter https://www.weischlitz.de/de/bebauungsplaene.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die vollständigen Planentwurfsunterlagen zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeinde Weischlitz, Am Alten Gut 3, 08538 Weischlitz im Zugangsbereich Bauverwaltung (Eingang R.-Breitscheid-Straße) innerhalb der Auslegungsfrist während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag                   9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag            9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                    9:00 bis 12:00 Uhr.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Begründung mit umweltbezogenen Informationen

[2]   die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Landesdirektion Sachsen, Referat 34 vom 25.04.2025
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 14.04.2025
  • Landratsamt Vogtlandkreis, gebündelte Stellungnahme der Ämter vom 11.04.2025
  • Landesamt für Archäologie vom 24.03.2025
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 21.03.2025
  • Sächsisches Oberbergamt vom 18.03.2025
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 2 vom 16.04.2025
  • Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 07.04.2025

[3]   die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:

  • Landesdirektion Sachsen, Referat 34 vom 15.12.2025
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 18.12.2025
  • Landratsamt Vogtlandkreis, gebündelte Stellungnahme der Ämter vom 16.12.2025
  • Landesamt für Archäologie vom 08.12.2025
  • Sächsisches Oberbergamt vom 08.12.2025
  • Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 10.12.2025

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [2] und [3] (SN Planungsverband Region Chemnitz vom 14.04.2025/ 18.12.2025; SN Landratsamt Vogtlandkreis – Abfallrecht/Bodenschutz, Wasserwirtschaft/ Wasserrecht, Landwirtschaft vom 11.04.2025/16.12.2025; SN Sächsisches Oberbergamt vom 25.03.2025/ 08.12.2025; SN Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.04.2025 [2]; SN Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 07.04.2025/ 10.12.2025)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasserschutz, Wassererosionsgefährdung, Ableitung Oberflächenwasser, Entsorgung Schmutzwasser, Tiefengeothermie, Bergbau, Geologie/Baugrund, Hydrogeologie, Geogefahren/Erdbebenzone, Eingriffe durch Versiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1], [2] und [3] (SN Landratsamt Vogtlandkreis – Bauplanung vom 11.04.2025/ 16.12.2025; SN Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.04.2025 [2])
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimaschutz und Klimaanpassung sowie nachhaltige Stadtentwicklung, Nutzung erneuerbarer Energien/sparsame und effiziente Energienutzung, Dachbegrünung, nachhaltige Entwässerung, natürliche Radioaktivität/Radonschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1], [2] und [3] (SN Landratsamt Vogtlandkreis – Forstwirtschaft, Naturschutz vom 11.04.2025/16.12.2025)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Waldabstand, Flächeninanspruchnahme, Biotoptypen im Geltungsbereich, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1], [2] und [3] (SN Planungsverband Region Chemnitz vom 14.04.2025/ 18.12.2025; SN Landratsamt Vogtlandkreis – Bauplanung, Naturschutz vom 11.04.2025/ 16.12.2025)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gebiet mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zu Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [2] und [3] (SN Planungsverband Region Chemnitz vom 14.04.2025/ 18.12.2025; SN Landratsamt Vogtlandkreis – Bauplanung, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Verkehrslenkung und -sicherung, Brand- und Katastrophenschutz, Kampfmittelbelastung vom 11.04.2025/16.12.2025; SN Sächsisches Oberbergamt vom 25.03.2025/ 08.12.2025, SN Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.04.2025 [2])
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Raumnutzung, Umnutzung von Brachen, Grundwasserschutz, Abfallentsorgung, Auswirkungen von Lärmemissionen z. B. durch A72 bzw. bestehende Anlagen oder Betriebe, Abstand zur Wohnbebauung, Anforderungen an Verkehrserschließung, Löschwasser, mögliche Kampfmittelvorkommen, Radonschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@weischlitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauamt, Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern die Stellungnahme keine Absenderangaben enthält, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weischlitz, den 16.07.2026

Steffen Raab

Bürgermeister

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