Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Frühzeitige Beteiligung

B-Plan „Schul-/Hort- und Freizeitcampus Krostitz“ in Krostitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.07.2026 bis 19.08.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB über die Aufstellung des B-Plans „Schul-/Hort- und Freizeitcampus Krostitz“, der Gemeinde Krostitz sowie die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, Abs. 1, BauGB des Entwurfs des B-Plans

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 mit Beschluss 23/2026 die Aufstellung des B-Plans „Schul-/Hort- und Freizeitcampus Krostitz“ in Krostitz beschlossen. Der vorliegende B-Plan wird auf der Grundlage des § 9 BauGB in der Fassung vom 22.06.2026 (vgl. Plandokument) erstellt. Der Gemeinderat billigt gem. Beschluss 24/2026 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026 den Vorentwurf in der Fassung vom 22.06.2026 samt Begründung sowie Umweltbericht und bestimmt diesen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB. Gem. §4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentral in der Ortslage Krostitz, Landkreis Nordsachsen, zwischen der Sport-/Mehrzweckhalle und dem Sportplatz. Er umfasst die Flurstücke 1/51, 9/31 bis 9/40, 9/58 und 9/65 sowie Teilflächen der Flurstücke 1/5, 63/7, 7/3, 9/29, 9/30 und 9/97 der Gemarkung Krostitz, Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 2,3 ha, vgl. Plandokument.

Im Osten und Süden grenzen private Grundstücke mit Wohn-, Gewerbe- und Gartennutzungen im Rahmen gemischter Bauflächen an das Vorhabengebiet an, im Norden Teich- und Gehölzflächen des Landschaftsschutzgebiets Leinetal an.

Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

Die bestehende Grundschulinfrastruktur der Gemeinde Krostitz ist durch eine historisch gewachsene Organisation der Bildungsangebote geprägt, die an mehreren, räumlich getrennten Standorten gelegen sind und den heutigen und zukünftigen Anforderungen nur eingeschränkt gerecht werden.

Daher plant die Gemeinde Krostitz derzeit den Neubau einer neuen Grundschule mit integriertem Hort am Standort der Oberschule Krostitz bzw. der Sporthallen.

Dieser Standort bietet wesentliche Vorteile:

  • Bündelung aller schulischen und betreuenden Nutzungen an einem Ort
  • Unmittelbare Nähe zu Sporthalle, Mehrzweckhalle und Sportplatz
  • Ausreichend Flächen für Schulbetrieb, Hort und gesetzeskonforme Freiflächen
  • Möglichkeit zur baulichen Integration des vorhandenen Modulbaus
  • Gute verkehrliche Erschließung und vorhandene Parkmöglichkeiten

Leichtathletikvereins zur Verfügung, der seinerseits seit April 2026 die erweiterten Baulichkeiten und Sportanlagen am Sportplatz nutzt. Ursprüngliche Nutzungen waren Tennisplätze und Freibad. Das Vorhaben kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr, Ver- und Entsorgung in der Parkstraße angebunden werden. Für die vorgesehene Nutzung als Grundschul- und Hortstandort im derzeitigen Außenbereich besteht i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis.

Der aufzustellende Bebauungsplan „Schul-/Hort- und Freizeitcampus“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB („Flächenrecycling“ durch Konversion vorgenutzter Flächen).

Der Freizeitbereich mit den Beachvolleyball-Anlagen bleibt unter geringfügiger Verkleinerung zunächst unverändert bestehen, wird aber in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen, um hier die aktuellen Nutzungen klarzustellen und künftige, zweckentsprechende bauliche Änderungen im Rahmen der Festsetzungen rechtssicher ausführen zu können. Dasselbe gilt für die vorhandenen Turn- und Mehrzweckhallen, den kleinen Fußballplatz sowie die Parkplätze.

Ein kleinerer Teil der Festwiese dient zur Anlage von Ersatz- und Ausgleichsflächen für die Errichtung der Grundschule; die Festwiese wird entsprechend verkleinert. 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Krostitz ist das Gebiet als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz bzw. als Grünfläche dargestellt. Der FNP wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Entwurf des B-Plans „Schul-/Hort- und Freizeitcampus Krostitz“ (gem. §9 BauGB) der Gemeinde Krostitz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung sowie dem Umweltbericht, werden in der Zeit vom

21.07.2026 bis einschließlich 19.08.2026

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                                             09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                                       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Krostitz www.krostitz.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Krostitz, den 09.07.2026

Carsten Holzweißig

Stellvertr. Bürgermeister

Kontakt

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
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GEMEINDE KROSTITZ

Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

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