Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Kamenzer Straße“ in der Fassung vom 16.06.2026, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Koitzsch der Gemeinde Neukirch und umfasst die Flurstücke Nr.170/51; 170/52; 168/1; 168/2, 282/2 und Teil der Flurstücke 282/1 und 286 der Gemarkung Koitzsch sowie 106, 107 und Teil der Flurstücke 1023/1; 1118; 993a, 993b; 975 und 997 der Gemarkung Neukirch.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem. § 9 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. In diesem Verfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt sowie ein Umweltbericht erstellt.
Die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 07.07.2026 bis einschließlich 11.08.2026 während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Königsbrück, Zimmer 02, in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter
https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neukirch, c/o Stadt Königsbrück Harald Haase, Bürgermeister
Frau Y. Ebert
Sachbearbeiterin
Finanz- und Bauverwaltung
Tel. 035795 – 388-23