Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

Planentwurf zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.07.2026 bis 14.08.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 mit Beschluss Nr. 41/26 die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhla-Priestewitz“ beschlossen. Der Geltungsbereich betrifft nunmehr folgende Flurstücke in der Gemarkung Böhla:

103/a (teilw.), 104/a (teilw.), 105/a, 106, 107/a (teilw.), 108/a, 109/a, 110/a, 111/a, 112/a, 113/a, 116 (teilw.), 117, 118 (teilw.), 124, 125, 244, 245, 246, 247, 324.

Für externe Ausgleichsmaßnahmen werden zudem die beiden Flurstücke 84 und 85/1 in der Gemarkung Böhla in den Geltungsbereich einbezogen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat außerdem den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhla-Priestewitz“ in der Fassung vom 06.05.2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) inklusive Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhla-Priestewitz“ in der Fassung vom 06.05.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Priestewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html sowie im zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz“ in der Fassung vom 06.05.2026 in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag            07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag          07.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch           07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag      07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag             07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhla-Priestewitz“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@priestewitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Priestewitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz“

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Externe Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf den Flurstücken 84 und 85/1 in der Gemarkung Böhla b. Großenhain.

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:

  1. Biokart Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung (2025): Photovoltaik- Anlage bei Böhla / Lkr. Meißen Abschlussbericht - Faunistische Erfassungen und Biotopkartierung im Rahmen der geplanten PV-FFA bei Böhla, Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung, Stand: Oktober 2025.
  • Überblick zu den im Plangebiet erfassten Biotoptypen
  • Darstellung der Erfassungsergebnisse für verschiedene Artengruppen
  1. GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH (2026): Artenschutzfachbeitrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Böhla- Priestewitz“, Stand: März 2026
  • Ermittlung von Betroffenheiten vorkommender Arten auf Grundlage von faunistischen Kartierungen
  • Prüfung der Betroffenheiten hinsichtlich artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
  • Prüfung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Umsetzung des B-Plans
  • Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung der speziellen artenschutzrechtlichen Vorgaben
  1. Ingenieurbüro Schoen (2026): Brandschutznachweis. Errichtung eines Solarparks in 01561 Priestewitz OT Böhla, Stand: April 2026
  • Aussagen u.a. zu notwendigen Feuerwiderständen der Bauteile, den Rettungswegen, der Löschwasserversorgung sowie den Zugängen und Zufahrten der Feuerwehr
  1. Zehndorfer Engineering (2026): Blendgutachten. Analyse der Blendwirkung für den Solarpark Böhla-Priestewitz, Gutachten ZE26038, Stand: April 2026
  • Prüfung der Blendwirkungen in Richtung des Bahn- und Straßenverkehrs sowie der Nachbarschaft

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Gewässerschutz / -unterhaltung und Freihaltung von Gewässerrandstreifen
  • Altablagerung „Weißberg“
  • Versickerung Niederschlagswasser
  • Löschwasserversorgung und Brandschutz
  • Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • artenschutzbezogenen Maßnahmen
  • Vermeidung von Lichtimmissionen/Belästigung durch Blendung
  • Archäologie und Denkmalschutz
  • Wald im Sinne des § 2 Sächsisches Waldgesetz
  • Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche (Flächenentzug), Ackerwertzahlen/Bodenfruchtbarkeit
  • Alternativenprüfung
  • Überschneidung des Geltungsbereiches mit derzeit für unwirksam erklärten Vorranggebieten Kulturlandschaftsschutz, Landwirtschaft und Waldmehrung
  • Verweis auf den Leitfaden Biodiversität und Freiflächensolaranlagen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Geologische Verhältnisse/Baugrund
  • Hinweis auf ein im Plangebiet befindliches Restloch eines ehemaligen Tagebaus (Steinbruch)
  • Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Entzug von Lebensräumen
  • Flächenverbrauch
  • Kompensationsmaßnahmen (Prüfung von Entsiegelungsmaßnahmen)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Priestewitz
Staudaer Straße 1
01561 Priestewitz

Telefon: 03522 5114-0
Telefax: 03522 5114-14
E-Mail: gemeinde@priestewitz.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung und dem Sächsischem Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung

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