Flächennutzungsplan der Stadt Markneukirchen, Stand 06/2026
Formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat von Markneukirchen hat am 24.06.2026 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand 06/2026) gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Wir informieren Sie als Beauftragter nach § 4b BauGB darüber, dass die Planunterlagen des Entwurfs zum Flächennutzungsplan in der Fassung 06/2026, bestehend aus:
[1] Steckbriefe Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart in der Region Chemnitz
[2] Brachflächenkonzept Stadt Markneukirchen - Eine Ergänzung und Überarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2008 um den Unterpunkt
Brachflächen aus Industrie und Gewerbe
[3] Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen Markneukirchen, Vogtlandkreis
[4] Archäologische Relevanzbereiche
[5] Liste der besonders geschützten Biotope Markneukirchen
[6] Übersicht entfallener Entwicklungsflächen ab Entwurf FNP Markneukirchen
[7] Biotopfeststellung auf den Flächen der Gemarkung Markneukirchen Flst. 2196 und Gemarkung Erlbach Flst. 262/4
[8] Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen
Fachliche & rechtliche Grundlagen, Ausschreibung und Verwendung, 3. Auflage
Sowie nachfolgend aufgelisteten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen:
Nr.
Name der Institution
Datum
01
Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stadtentwicklung
13.11.2023
03
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
23.11.2023
04
Landesamt für Archäologie Sachsen
25.10.2023
05
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
19.12.2023
07
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
16.11.2023
09
Planungsverband Region Chemnitz
20.11.2023
10
Landratsamt Vogtlandkreis
04.12.2023
16
Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland
14.11.2023
35
BUND Sachsen e.V.
17.11.2023
43
Naturpark Erzgebirge/Vogtland
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 06/2026, wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 23.10.2023 bis 24.11.2023 erfolgten frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf, Stand 09/2023, überarbeitet. Erteilen Sie bitte Auskunft über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Weiterhin werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zur Äußerung hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrads der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 06/2026, einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie 8 Anlagen und insgesamt 8 umweltbezogenen Stellungnahmen vom
29.06.2026 bis 14.08.2026
im Rahmen der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauamt der Stadt Markneukirchen, Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen während der folgenden Dienstzeiten
Montag 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausliegt. Hierbei besteht die Option, die Originalunterlagen einsehen zu können.
Alle oben genannten Unterlagen werden im angekündigten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Markneukirchen unter:
https://markneukirchen/burerger-stadt/verwaltung-politik/bauleitplanung
sowie des Zentralen Landesportals des Freistaats Sachsen für Raumordnungs- und Bauleitplanung unter:
www.bauleitplanung.sachsen.de
zusätzlich veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können zu den gegenüber dem Entwurf 06/2026 geänderten Teilen der Planung von jedermann Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse beteiligung@staedtebau-chemnitz.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Stadtverwaltung oder während der oben genannten Zeiten im Bauamt auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Wir sind nach § 4b BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragter Dritter und bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme zum Planentwurf 06/2026 bis einschließlich 14.08.2026 zu den gegenüber dem Vorentwurfsstand 09/2023 geänderten Teilen der Planunterlagen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Über den folgenden angeführten Link stehen die Beteiligungsunterlagen für Sie zusätzlich als DXF-Dateien zur Verfügung.
https://cloud.staedtebau-chemnitz.de/s/9i26ZTSGnNxeTFx
Sollten Sie zusätzlich ausgedruckte Unterlagen benötigen, geben Sie bitte Bescheid unter der Tel. 0317 3674167 oder per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de An diese Adresse können Sie auch Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln, alternativ per Post an:
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz
Fürstenstraße 23
09130 Chemnitz
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Telefon: 03713764170 E-Mail: beteiligung@staedtebau-chemnitz.de