Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2026 mit Beschluss GR/20260615/Ö39 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Uferstraße“ im Ortsteil Stangendorf beschlossen.
Wesentliche Ziele der Planung sind die
Die Unterlagen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Uferstraße“ im Ortsteil Stangendorf liegen gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch vom 29.06.2026 bis 24.07.2026 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, Zimmer 122 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Mülsen www.muelsen.de unter dem Menüpunkt Rathaus >>> Amtsblatt und Bekanntmachungen >>> öffentliche Auslegungen sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de).
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Frau Daniela van den Dobbelsteen