Bebauungsplan Stadt Weißenberg Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Löbauer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 24.07.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Lebensmittelmarkt Löbauer Straße‘ in der Fassung vom 13.05.2026 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 750 sowie Teilflächen des Flurstücks 748/1 der Gemarkung Weißenberg und hat eine Größe von ca. 5.500 m².

Die Lage des Plangebietes ist in dem folgenden Übersichtsplan dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Die kompletten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 im Internet unter https://www.stadt-weissenberg.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/bekanntmachungen sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://mitdenken.sachsen.de/1065823 veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg zu den Dienstzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenberg vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an: toeb@hamann-krah.de

Stellungnahmen können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Fachplanungen und -gutachten vor:

  • Grünordnung und artenschutzrechtliche Prüfung, 13.05.2026
  • Baugrundgutachten inkl. orientierender abfallwirtschaftlicher Altlastenbewertung, 20.03.2023
  • Überflutungsnachweis, 02.12.2025
  • Schalltechnische Untersuchung, 30.05.2024

Folgende für die Planung wesentlichen relevanten Umweltbelange wurden festgestellt und berücksichtigt:

  • Grünordnung: Ausweisung einer großen zentralen Grünfläche, Anpflanzung und Erhalt von Gehölzen, Festsetzung von Dachbegrünung,
  • Artenschutz: Gehölzfällung und Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten, Anordnung von Ersatzniststätten, Anordnung von insektenschonenden- und fledermausgerechten Beleuchtgungsmitteln, Realisierung und rechtliche Sicherung der Artenschutzmaßnahmen ist im Städtebaulichen Vertrag, externe Ausgleichsmaßnahme
  • Immissionsschutz: Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen
  • Baugrund: Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, Auffüllung von Baugrundstücken
  • Entwässerung: Festsetzung zum Regenrückhalt, Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, Dachbegrünung
  • Gewässer: Berücksichtigung des Gewässerrand- und des Unterhaltungsstreifens

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (zum Vorentwurf in der Fassung vom 06.06.2024) liegen vor:

  • Landratsamt Bautzen vom 12.09.2024 zu den Belangen Denkmalschutz, Artenschutz Bodenschutz und Abfallrecht.
  • Archäologisches Landesamt Sachsen vom 06.08.2024 zur Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.08.2024 zu Hydrogeologie, zur geotechnischen Baubegleitung und zum Radonschutz
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 19.08.2024 zu Möglichkeiten der Flächenentsiegelung
  • Öffentlichkeit 1 vom 28.07.2025 und Öffentlichkeit 2 vom 20.08.2025 zu Immissionsschutz (Schall und Licht)

Kontakt

Bürgermeister 
Jürgen Arlt

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Stadt Weißenberg, Jürgen Arlt

Anschrift: August-Bebel-Platz 1

E-Mail-Adresse: info@stadt-weissenberg.de

Telefonnummer: 035876 44 00

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Gunnar Heinke

E-Mail-Adresse: heinke@datenschutzservice-online.de

2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Weißenberg zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Weißenberg zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Lebensmittelmarkt Löbauer Straße‘.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3–4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. dem anzuwendenden Fachgesetz, insbesondere dem BauGB.

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-/Marktgemeinde-/Gemeinderat und den Ortsteilräten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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