Bebauungsplan Gemeinde Striegistal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Schulstraße/Mühlenweg Naundorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.06.2026 bis 24.07.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Gemeinderat Striegistal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Juni 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Alte Schulstraße/Mühlenweg Naundorf“ in der Planfassung vom Mai 2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit beziehungsweise die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Striegistal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026

statt. Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer Straße 13 in 09661 Striegistal ausgelegt:

Montag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und -objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für das Planungsgebiet.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31. Juli 2024, Erläuterungen zu bestehenden Konflikten mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 9. August 2024, Hinweise zum Monitoringplan gemäß § 4 c BauGB, Schutzgut Mensch, Hinweise zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, zum Abfall- und Bodenschutz und zum Immissionsschutz, Schutzgut Naturschutz, Allgemeine Hinweise zum Artenschutz und zur Eingriffs- /Ausgleichs-bilanzierung, Schutzgut Wasser, Hinweise zur Entwässerung; Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 8. August 2024, Schutzgut Mensch, Hinweise zum Radonschutz, Schutzgut Boden, Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur, Ingenieurgeologie; Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 8. August 2024, Hinweise zu bestehenden Konflikten mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer Straße 13, 09661 Striegistal abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Wagner, Bürgermeister

Kontakt

Frau Sindy Unverricht

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang