Flächennutzungsplan Gemeinde Striegistal Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Striegistal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.06.2026 bis 24.07.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Striegistal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Juni 2026 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Striegistal in der Planfassung vom Mai 2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Striegistal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026 statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen der benannten öffentlichen Auslegung in Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer Straße 13 in 09661 Striegistal, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Montag         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit einer Übersicht zu den Zielen der Bauleitplanung einschließlich einer ausführlichen Begründung. Die Umweltprüfung bezieht sich auf die für eine Umweltprüfung relevanten Teile der Änderung des Flächennutzungsplanes. Eine Umweltprüfung für den gesamten Flächennutzungsplan ist somit nicht notwendig, da das grundlegende planerische Konzept nicht geändert wird.

Neben dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.: Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 9. Juli 2025, Erläuterungen zu bestehenden Konflikten mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 26. Juni 2025, Hinweise zum Monitoringplan gemäß § 4 c BauGB, Schutzgut Mensch, Hinweise zu Abfall und Bodenschutz, Schutzgut Naturschutz, Allgemeine Hinweise zur FFH-Verträglichkeit und zum Artenschutz, Schutzgut Wasser , Hinweise zu Trinkwasserschutz- und Hochwasserentstehungsgebieten; Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 2.Juli 2025, Hinweise zur Landwirtschaft, zu den Zielen der Raumordnung und zur Geologie bzw. zur natürlichen Radioaktivität; Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 1. Juli 2025, Hinweise zu bestehenden Konflikten mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Striegistal in Etzdorf, Waldheimer Straße 13, 09661 Striegistal abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Wagner, Bürgermeister

Kontakt

Frau Sindy Unverricht

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