Bebauungsplan Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth" Öffentliche Auslegung

ZWECKVERBAND PLANUNG UND ERSCHLIEßUNG „NEUE HARTH“: Bebauungsplan Neue Harth-Süd, Stadt Leipzig, Ortsteil Knautnaundorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 24.07.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Neue Harth-Süd“ – Veröffentlichung des Planentwurfes

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Planung und Erschließung „Neue Harth“ hat am 04.06.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Neue Harth-Süd“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von mehr als einem Monat kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich im Leipziger Süden, im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf südlich der Bundesautobahn A 38 am Nordufer des Zwenkauer Sees.

Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer touristischen Destination am Nordufer des Zwenkauer  Sees mit Feriendörfern, Wassersport- und Campingareal sowie einem Sondergebiet Sport und Spiel geschaffen. Basierend auf dem Städtebaulichem Konzept von 2026 können die angestrebten Ziele umgesetzt und planungsrechtliche Konflikte aufgelöst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 22.06.2026 bis 24.07.2026

über das das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter https://mitdenken.sachsen.de/1065416  veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496-499, während der Dienststunden

Mo./Mi.            8:00 Uhr – 15.00 Uhr

Di./Do.            8:00 Uhr – 16:00 Uhr

Fr.                   8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB)

Die Stellungnahemn sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an neueharth@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die Webseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an den Zweckverband Planung und Erschließung „Neue Harth“, 04092 Leipzig.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Fachplanungen und -gutachten vor:

  • Artenschutzfachbeitrag, 26.05.2026
  • Geotechnischer Bericht, 28.10.2011
  • Geotechnischer Bericht Baugrundvoruntersuchung, 21.11.2025
  • Niederschlagswasserkonzept, 13.10.2025
  • Prüfung zur Versickerung von Niederschlagswasser, 13.10.2025
  • Konzept zur Schmutzwasserentsorgung, 23.10.2025
  • Lärmuntersuchung, 14.04.2026
  • Energiekonzept, 11.07.2025
  • Dokumentation Scoping Termin, 29.06.2023
  • Abstimmung Waldflächen, 07.05.2025

Folgende für die Planung wesentlichen relevanten Umweltbelange liegen vor:

  • Grünordnung: Ausweisung einer großen Grünzäsur mit Naturlehrpfad und sandigen Sukzessionsflächen, Anpflanzung von Gehölzen, Festsetzung von Dachbegrünung,
  • Artenschutz: Bauzeitliche Beschränkungen, Besatzkontrollen vor Eingriffen, ökologische Baubegleitung sowie artspezifische Schutzmaßnahmen für betroffene Reptilien- und Amphibienvorkommen, vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)
  • Immissionsschutz: Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen
  • Baugrund: Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, fachgutachterliche geotechnische Begleitung während der Planung und Bauausführung, Beachtung flurnaher Grundwasserstände und eingeschränkter Versickerungsfähigkeit
  • Archäologie: Meldepflicht von Bodenfunden
  • Bergbau: Berücksichtigung der Bauvorsorgelinie und flurnaher Grundwasserstände
  • Entwässerung: Festsetzung zum Regenrückhalt und der Einleitung des Niederschlagswassers in den Zwenkauer See, Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, Dachbegrünung
  • Gewässer: Berücksichtigung des Gewässerrand- und des Unterhaltungsstreifens
  • Hochwasserschutz: Hinweise zum vorbeugenden Hochwasserschutz
  • Wald/Waldmehrung: Berücksichtigung der Regelungen des Sächsischen Waldgesetzes und des Naturschutzrechts, Entwicklung des Waldrandes
  • Energie: Anschluss an bestehendes Stromnetz, Nutzung von erneuerbaren Energien

Darüberhinaus liegen folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (zum Entwurf in der Fassung vom 06.06.2024) liegen vor:

  • Industrie- und Handelskammer Leipzig zu Belangen der Energieversorgung
  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig vom 24.02.2023 zu den Belangen Hochwasserschutz, Bergbau, Energie und Immissionsschutz.
  • Regionaler Planungsverband Westsachsen vom 22.02.2023 zur Beachtung der Ziele und Grundsätze des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden und des Vorranggebiets Waldmehrung
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, (LfULG) Amtsteil Freiberg vom 17.02.2023 zu Belangen der Geologie und des Baugrundes, der Hydrogeologie, des Radonschutzes und des Fischartenschutzes
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 24.02.2023 zu Belangen der Trinkwasserversorgung, Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung sowie Energie
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 13.02.2023 zu den Belangen Hochwasserschutz
  • Sächsisches Oberbergsamt zu dem Belang Grundwasser vom 02.03.2023
  • LMBV zu den Themen Belangen Geotechnik und Grundwasser vom 12.04.2023
  • Landratsamt Landkreis Leipzig, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vom 24.02.2023 zu Belangen der Archäologie, der Gewässer, der Niederschlagswasserbewirtschaftung, Immissionsschutz, Artenschutz und Bodenschutz
  • Stadtverwaltung Zwenkau vom 27.02.23 zu den Belangen Artenschutz
  • Stadt Leipzig vom März 2023 zu den Belangen Bergbau, Wald, Artenschutz, Immissionsschutz, Energie, Verkehrsökologie und Beachtung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig
  • Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. vom 16.02.23 zu den Belangen Artenschutz und Flächenverbrauch
  • Öffentlichkeit vom 03.02.23 zur Beachtung des Artenschutzes und des Hochwasserschutzes

Kontakt

Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth"

Geschäftsstelle:
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig

Ihr Anprechpartner: Stefan Fürstenberg
Telefon: 0341 123-4908
E-Mail: neueharth@leipzig.de 

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen des Zweckverbandes Planung und Erschließung "Neue Harth"
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth"
Verbandsvorsitzender Holger Schulz

Geschäftsstelle:
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-4908
E-Mail: neueharth@leipzig.de 

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten des Zweckverbandes, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Geschäftsstelle oder im Auftrag des Zweckverbandes durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch die Verbandsversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, der Verbandsversammlung vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb des Zweckverbandes folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern der Verbandsversammlung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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