Innenbereichssatzung Stadt Altenberg Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Mittelweg Hermsdorf/E."

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.06.2026 bis 02.07.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat von Hermsdorf/E. hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Mittelweg Hermsdorf/E.“ gefasst.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen überwiegend bebaute Flächen im nördlichen Abschnitt des Mittelweges, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet sind, in den angrenzenden Innenbereich entlang der Hauptstraße einbezogen werden. Nach Inkrafttreten der Satzung können die einbezogenen Flächen gemäß § 34 BauGB entsprechend der baulichen Nutzung der umgebenden Bebauung und den Festsetzungen der Satzung bebaut werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hermsdorf/E. hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Mittelweg Hermsdorf/E.“ mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 13.03.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung „Mittelweg Hermsdorf/E.“ in der Fassung vom 13.03.2026 für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zwar

vom 02.06.2026 bis einschließlich 02.07.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Hermsdorf/E. unter https://www.hermsdorf-erzgebirge.de/bekanntmachungen.php und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Mittelweg Hermsdorf/E.“ in der Gemeindeverwaltung Hermsdorf/E., Kirchplatz 2, 01776 Hermsdorf/E. während folgender Zeiten:

Dienstag:        10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und

im Fachbereich Bau- und Bürgerservice der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg während folgender Zeiten:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Ergänzungssatzung „Mittelweg Hermsdorf/E.“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@hermsdorf-erzgebirge.de oder an m.bauer@altenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Hermsdorf/E., Kirchplatz 2, 01776 Hermsdorf/E. oder in der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg vorgebracht werden.

Die Ergänzungssatzung kann gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Hermsdorf/E., 20.05.2026

Karsten Friedrich

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hermsdorf/E.

Herr Bürgermeister Karsten Friedrich

Kirchplatz 2

01776 Hermsdorf/E.

Tel.: 035057 51210

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