Bebauungsplan Stadt Geyer Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan "Freizeitbad Greifensteine" in der Stadt Geyer i. d. F. vom April 2026

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.05.2026 bis 03.07.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Geyer

Veröffentlichung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Freizeitbad Greifensteine“ in der Stadt Geyer in der Fassung vom April 2026

Der Stadtrat der Stadt Geyer hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 mit Beschluss Nr. 022/2026/SR den Entwurf zum Bebauungsplan „Freizeitbad Greifensteine“ in der Fassung vom April 2026 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Stadt und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordnung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes (rot / schwarz) und der Kompensationen (grün / schwarz) ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

In der Zeit vom 26.05.2026 bis 03.07.2026 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Freizeitbad Greifensteine“ in der Stadt Geyer in der Fassung vom April 2026 mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/informationen/bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Geyer (Altmarkt 1, Zimmer 14 im 1. Obergeschoss des Rathauses, 09468 Geyer) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2026 [Hinweise zur Prüfung der Über-dachung der vorhandenen Stellplätze]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 24.02.2026 [Hinweise zur Prüfung der Überdachung der vorhandenen Stellplätze]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Altlastenverdachtsfläche; Hinweis auf Lage im festgelegten Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg mit gebietsbezogenen Maßnahmen und Anforderungen des Bodenschutzes zum Umgang mit großflächig geogenbergbaubedingt erhöhten Arsen- und Schwermetallbelastungen im Boden unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen sowie Hinweis auf Kartenwerke und Datenportal LUIS; Hinweise zu abfall- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen ergänzen; anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt 24.02.2026 [keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.03.2026 [Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz; Hinweise zu geologisch-hydrogeo-logischen Verhältnissen; Empfehlung einer Baugrunduntersuchung, Hinweis zu vorhandenen Geodaten und Frosteinwirkungszone III]

Schutzgut Klima und Luft

  • keine Stellungnahmen zum Schutzgut

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2026 [Beachtung Waldabstand]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 24.02.2026 [Hinweise / Abstimmungs-erfordernis zum Waldabstand in Bezug auf geplanten PV-Anlage; keine Bedenken zu externen Ausgleichsflächen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Forst: Hinweise auf angrenzenden Wald nach SächsWaldG zum Thema bauliche Anlagen und Waldabstand; Hinweise zur Kompensationsmaßnahme gestufte Waldrandbereich und Streuobstwiese]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Naturschutz: keine Schutzgebiete / Biotope betroffen; Hinweise zur Bilanzierung der PV-Anlage unter Beachtung Erlass vom SMEKUL vom 26.03.2024 und Mindeststandardmaßnahmen; grundsätzliche Zustimmung zur Kompensation mit Hinweise auf dauerhafte rechtliche Sicherung und Eintragung ins KoKaNat sowie Artenliste]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Artenschutz: Beachtung / Einhaltung die vorgesehen Maßnahmen]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Siedlungswasserwirt- schaft – Trinkwasser: keine Einwände]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Siedlungswasserwirt-schaft – kommunales Abwasser: keine Einwände unter Beachtung der Anmerkungen zum Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser, Versickerung ins Grundwasser; Hinweise für weitere bauliche Anlagen zur Entsorgung v. Niederschlagswasser; Thema Versickerungsfähigkeit der Fläche und DWA‑M 102 und DWA-A 102]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft – Gewerbliches Abwasser: keine Bedenken; Hinweise zum Anfall und Verbringung von Niederschlagswasser für die PV-Anlage; Hinweise zu wassergefährdenden Stoffen von Transformatoren]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Wasserbau: keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.03.2026 [Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen]

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Immissionsschutz: keine Einwände; keine Umwelteinwirkungen zu erwarten]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.03.2026 [Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Bauleitplanung: oberer Bezugspunkt für bauliche Anlagen festlegen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Denkmalschutz: Lage im archäologischen Relevanzbereich (spätmittelalterliche/r bis neuzeitliche/r Verhüttung/Bergbau und mittelalterliche Verkehrssysteme; Hinweis auf Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Naturschutz: Eingriff in Landschaftsbild als nicht erheblich eingeschätzt]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.03.2026 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände]
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 06.03.2026 [keine Einwände; Beachtung der Hinweise zu Kulturdenkmalen und Welterbegebiet]
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 17.02.2026 [archäologische Relevanz des Vorhabenareals – spätmittelalterliche/r bis neuzeitliche/r Verhüttung/Bergbau und mittelalter-liche Verkehrssysteme, Hinweis auf Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG, Baubeginns-anzeige und die Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet werden]

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Freizeitbad Greifensteine“ einsehen sowie in dieser Frist Stellung-nahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an angela.groschopp@stadt-geyer.com übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Altmarkt 1, Zimmer 14 im 1. Obergeschoss des Rathauses, 09468 Geyer).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freizeitbad Greifensteine“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Geyer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Geyer in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personen-bezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundver-ordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Geyer, den 21.05.2026

Dirk Trommer                                                                          Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Geyer

Hauptamtsleiterin

Frau Angela Groschopp

Altmarkt 1

09468 Geyer

Tel.: +49 37346/105-27

E-Mail: angela.groschopp@stadt-geyer.com

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