Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2026 (Beschluss-Nr. 8/106/26) den 2. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ in der Fassung vom 04.05.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 93/11, 93/12, 93/15, 93/16, 93/28, 93/29, 93/30, 93/31, 93/32, 93/34, 93/36, 93/37, 93/38, 93/39, 550/1, 551/2, 551/5, 551/6 551/7, 551/8, 551/11, 551/12, 551/13, 551/14; 551/15, 551/16, 552/1, 552/2, 558/b, 1312/a und Teile des Flurstückes 93/35 sowie die Erweiterungsflächen Flurstücke 549/6 und 1324/8 der Gemarkung Burkau.
Der 2. Entwurf bestehend aus Unterlage 1.1 Planteil A - Planzeichnung mit Planteil B - Textliche Festsetzungen, Unterlage 1.2 Begründung, Unterlage 2 Umweltbericht mit Grünordnung und Unterlage 3 Artenschutzbeitrag ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01. Juni 2026 bis einschließlich 01. Juli 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 04.05.2026:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 04.05.2026:
Dem Umweltbericht zum Entwurf der Bebauungsplanänderung können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.
Artenschutzbeitrag in der Fassung vom 04.05.2026:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.
Anlagen:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum 1. Entwurf der Bebauungsplanänderung:
LRA Bautzen Stellungnahme vom 14.01.2026:
- Untere Immissionsschutzbehörde (Hinweis zu Flächengrößen für Geräuschemissionen)
Sachgebiet Naturschutz (Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen und Gehölzarten)
- Sachgebiet Wasser (Hinweis Niederschlagsbeseitigung)
LfULG Stellungnahme vom 27.11.2025:
- Ergänzung von Hinweisen zu Hydrogeologie und Niederschlagsbeseitigung
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Burkau – Säuritzer Straße West“ können bis zum 01. Juli 2026 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Sebastian Hein
Bürgermeister
Gemeinde Burkau
Hauptstraße 241
01906 Burkau
Bauamt - Frau Fichte
Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de