Bebauungsplan Gemeinde Göda Frühzeitige Beteiligung

Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 11.05.2026 bis 12.06.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“

Der Gemeinderat Göda hat am 26.02.2026 den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebaungsplanes „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“ gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“ umfasst Teile der Flurstücke 231/a und 89 sowie die Flurstücke 232 und 233 der Gemarkung Kleinseitschen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) planungsrechtlich gesichert werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“ findet im Zeitraum vom 11.05.2026 bis 12.06.2026 statt.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“ (Vorentwurf mit Stand vom 27.04.2026) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Göda OT Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung sowie auf der Homepage der Gemeinde (www.goeda.de) eingesehen werden.

Stellungnahmen von Vertretern der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark / Agri-PV Kleinseitschen“ können bis einschließlich 12.06.2026 schriftlich, per E-Mail an post@goeda.de oder zur Niederschrift im Gemeindeamt abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Göda in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Alexander Mann, stellv. Bürgermeister

Kontakt

Ansprechpartner: André Laue

Tel.: 035930 58311

E-Mail: andre.laue@goeda.de

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